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Förderung für
den Waldbesitz

Neue Beförsterungsverträge

12.09.24Waldblatt

Im Laufe des zweiten Halbjahres müssen 18 forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Forstamtsbereich die Beförsterungsverträge zum Stichtag 1. Januar 2025 neu vergeben.

Vorab müssen sie einen neuen Förderantrag stellen und die Leistungen des Zusammenschlusses ausschreiben.

Wir freuen uns, dass sich die FBG Herford-Hiddenhausen und die WWG Espelkamp bereits dafür entschieden haben, die Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe weiterzuführen.

Autorin: Johanna Ahlmeier, Wald und Holz NRW


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