Einheitsforstverwaltung in NRW bleibt bestehen
Im November 2023 beauftragte das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bei einer namhaften Großkanzlei ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit der über viele Jahrzehnte in Nordrhein-Westfalen wie auch in anderen Bundesländern praktizierten Einheitsforstverwaltung.
Mit diesem Begriff bezeichnet man eine Forstverwaltung, in der die Bewirtschaftung des Staatswaldes, die Betreuung privater und kommunaler Waldflächen sowie die forstbehördliche Tätigkeit gebündelt sind. Erfreulicherweise kommt das Gutachten zu dem klaren Ergebnis, dass gegen die Einheitsforstverwaltung grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken bestehen. Das durch die Landesregierung geäußerte Bekenntnis zu Wald und Holz NRW als Einheitsforstverwaltung ist damit auch rechtlich endgültig abgesichert. Das Gutachten untersucht intensiv die gelebte Praxis der Einheitsforstverwaltung und beleuchtet diese aus Sicht des nationalen Rechts genauso wie des EU-Rechts. Als Ergebnis stellt das Gutachten fest, dass Wald und Holz NRW schon heute durch zahlreiche Mechanismen erreicht, dass diese rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Aber das Gutachten gibt weitere wichtige Hinweise, wie eine eindeutige Abgrenzung von Aufgaben im Geschäftsfeld „Hoheit“ zu Aufgaben im Geschäftsfeld „Dienstleistungen“ sichergestellt werden kann. Gemeinsam mit dem Ministerium arbeitet Wald und Holz NRW in verschiedenen Arbeitsgruppen daher daran, die Empfehlungen und Schlussfolgerungen aus dem Gutachten umzusetzen und die Abläufe in der Betreuung weiter zu verbessern und damit allen Waldbesitzarten auch zukünftig als kompetenter Ansprechpartner zur Seite zu stehen.
Autor: Yuri Kranz, Wald und Holz NRW
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