GemWaBewirt
Neue Wege für Klein- und Kleinstwaldbesitzer
Nach der Klimakonferenz 2015 in Paris hat der Wald eine nochmalige Bedeutungssteigerung in Sachen Klimaschutz erlangt. Norwegen, Großbritannien und Deutschland wollen ihre weltweiten Investitionen für Maßnahmen des Klimaschutzes im Wald auf 100 Mio. € jährlich aufstocken. Auf Bundesebene werden die Klimaschutzleistungen der Wälder unter anderem über den Waldklimafonds honoriert. Wald und Holz NRW spricht in diesem Rahmen mit dem Projekt „GemWaBewirt“ gezielt den Klein- und Kleinstprivatwald in NRW an, nachhaltig mehr Holz aus diesen Wäldern zu mobilisieren.
Ziel des Projektes ist, alternative Organisationsformen für die Bewirtschaftung des Klein- und Kleinstprivatwaldes zu entwickeln und auf lokaler Ebene Umzusetzen. Dass der Klein- und Kleinstprivatwald eine lohnenswerte Zielgruppe darstellt, wird eindrucksvoll durch die aktuelle Bundeswaldinventur unterstrichen: Der Klein- und Kleinstprivatwald weist zum einen die höchsten Holzvorräte je Hektar auf und zum anderen sind in diesen Flächen die geringsten Nutzungen zu verzeichnen.
Über die alternativen Organisationsformen der Bewirtschaftung sollen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer entlastet werden. Gleichzeitig könnte, zusätzlich zu den aktuellen Nutzungen, nachhaltig mehr Holz mobilisiert werden. Diese Holznutzung dient gleich in mehrfacher Weise dem Klima und dem privaten Waldbesitz: Durch das genutzte Holz wird ein CO2-neutrales Produkt erzeugt. Durch die Bewirtschaftung der Bestände wird das Risiko von Kalamitäten gesenkt und damit die Klimaangepasstheit des Waldes erhöht. Mögliche Investitionen für Folgeaufforstungen oder geminderte Umsätze aufgrund von Holzentwertungen können sich so reduzieren.
In Summe ist jede nachhaltige Waldbewirtschaftung dem Klima und dem Waldbesitz zweckdienlich.
Zur Umsetzung der Projektziele stehen neben den Wünschen des Waldbesitzes unterschiedliche Modellansätze zur Verfügung, welche in sogenannten Modellregionen zu einer exemplarischen Umsetzung geführt werden sollen:
Regionale Waldpartnerschaften: Bündelung forstlicher Einzelmaßnahmen benachbarter Waldbesitzer, möglichst unter Zuhilfenahme eines örtlichen Kümmerers.
Professionalisierung bestehender Zusammenschlüsse: Unterstützung bestehender forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der Erweiterung der durch die Satzung legimitierten Angebote an die Mitglieder.
Waldpflegeverträge: Übernahme vertraglich geregelter Waldbewirtschaftungsmaßnahmen durch Dritte.
Waldpachtverträge: Übergabe der gesamten Bewirtschaftung an Dritte, analog der landwirtschaftlichen Pacht.
Waldgenossenschaften: Neugründung und Erweiterung von Waldgenossenschaften (GemWaldG) unter Aufgabe des realen Waldeigentumes.
Bürgerwaldfonds: Beteiligungsmöglichkeit aktueller Nicht-Waldbesitzer an der Waldbewirtschaftung/-Eigentum mit dem Ziel der Akzeptanzsteigerung.
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in der PDF „Übersicht der Modelle“.
Optional wird in geeigneten Regionen versucht die angedachten Modelle sinnvoll mit einer Flurbereinigung zu verbinden.
Umsetzung
Nach eingehender Analyse vorhandener Wald- und Waldbesitzstrukturen in NRW erfolgte nach breiter Interessenabfrage eine Auswahl potentiell geeigneter Modellregionen in NRW.
Aktuell kann zu jedem Modellansatz auf ein oder mehrere Modellregionen/ Partner verwiesen werden:
Regionale Waldpartnerschaft
- Raum Alfter: FBG Alfter
- Raum Grafschaft: Grafschafter Gbr.
- Raum Sauerland: Optimierung Holzlogistik
Professionalisierung:
- Südwestfalen: FWV’en des Sauerlandes
- Raum Pr. Oldendorf/ Lübbecke: Wiehen-Holz GmbH
Waldpflegeverträge:
- Raum Minden/Dützen, FBV Wiehengebirge
Waldpacht:
- Raum Anröchte/ Rüthen
- Raum Brüggen: Grenzwald (unorganisiert)
Waldgenossenschaft + Flurbereinigung:
- Gemeinde Wachtberg: FBG Drachenfelser Ländchen
- Raum Niederndorf: WG Niederndorf
- Raum Witten/Dortmund: FBG Witten/ Dortmund
Bürgerwaldfonds:
- NRW: GLS-Bank
Ziel wird es über die Projektlaufzeit hinaus sein, „Leuchttürme“ zu entwickeln, welcher über die eigentlichen Modellregionen hinaus als Anschauungsobjekt für weitere Bestrebungen und Entwicklungen im Privatwald dienen können.
Über den Waldklimafonds
Der Waldklimafonds ist Programmbestandteil des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages unter gemeinsamer Federführung des Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und des Bundesumweltministeriums (BMUB) errichtet.
Die geförderten Maßnahmen sollen unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte einen größtmöglichen Nutzen für den Schutz des Klimas und die Anpassungsfähigkeit der Wälder an die Folgen des Klimawandels erzielen. Dabei sollen - wo möglich - Synergien zwischen Klimaschutz, Anpassung der Wälder an den Klimawandel und Erhalt der biologischen Vielfalt genutzt werden. Damit soll das Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung unterstützt werden.
Kontakt
Weitere Informationen
Finanzierung:
Waldklimafonds 474.599 €
Projektlaufzeit:
01.04.2014 – 31.03.2017
Weiterführung
Team Gemeinschaftswaldgesetz
Die Fort- und Neuentwicklung von Modellen der gemeinschaftlichen Waldbewirtschaftung ist sichergestellt.
Projektleiter
Franz Püttmann