Schutzgebiete
Nachhaltiger Erhalt einheimischer Wälder
Ziel ist der nachhaltige Erhalt einheimischer Wälder mit ihrem gesamten Spektrum an typischen Arten, Lebensräumen und Strukturen zur Förderung und zum dauerhaften Erhalt der Biologischen Vielfalt unseres europäischen Naturerbes Wald.
Von Natur aus wäre 99,6 % der Landesfläche Nordrhein-Westfalens mit Wald bedeckt, davon allein rund 56 % von einer Vielfalt unterschiedlichster Buchenwälder. Aber auch Eichenwälder mit rund 27 %, Weich- und Hartholzauwälder entlang der großen Flüsse wie z.B. Rhein und Lippe und bachbegleitende Erlen-Eschenwälder mit zusammen rund 15 % kämen von Natur aus großflächig vor.
Heutzutage ist der Wald hingegen nur noch auf 27% der Landesfläche zu finden. Die aktuelle Baumartenzusammensetzung unserer Wälder ist zudem überwiegend durch wirtschaftliche Ansprüche geprägt und weicht stark von der natürlichen Zusammensetzung ab. So sind z.B. mehr als die Hälfte der Waldflächen, auf denen nährstoffarme Buchenwälder stehen würden (ca. 390.000 ha), aktuell mit Fichte bestockt (ca. 233.000 ha).
Neben der Fichte sind auch nordamerikanische Roteiche, Douglasie und Spätblühende Traubenkirsche, Pappelhybriden, Kiefern und Tannen, Robinie und Lärchen in NRW ursprünglich nicht heimisch. Sie schränken damit den Anteil naturnaher Wälder und der auf sie angewiesenen Arten weiter ein. Urwälder, die nie oder seit einigen Jahrhunderten nicht bewirtschaftet wurden, gibt es in NRW nicht mehr. Dementsprechend sind die noch vorhandenen naturnahen Wälder besonders wertvoll und sollten entsprechend geschützt, gepflegt und entwickelt werden.
Daten und Fakten
Ursprüngliche Waldfläche NRW | 3.397.900 ha |
Aktuelle Waldfläche in NRW | 915.800 ha |
Bewaldungsprozent in NRW | 27% |
Wald in Natura 2000 Gebieten | 153.100 ha, davon 60.000 ha naturnahe europäisch geschützte Wälder (FFH-LRT*). |
Der Natur- und Artenschutz wird bei Wald und Holz NRW in der Schwerpunktaufgabe (SPA) "Waldnaturschutz" gebündelt.
Naturschutz in den Regionalforstämtern
Die Erstellung und Umsetzung der SOMAKO bzw. WAPL, der Abschluss der Naturschutzverträge sowie die Förderungen der Naturschutzmaßnahmen erfolgt durch das jeweils zuständige Regionalforstamt in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Waldeigentümern, der Schwerpunktaufgabe Waldnaturschutz, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), den unteren Landschaftsbehörden und den Biologischen Stationen.
Weitere Informationen
Eine Zusammenstellung über weitere Aufgaben zur Zusammenarbeit zwischen Landschaftsbehörden und Forstbehörden bei der Wahrnehmung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Wald finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument:
RdErl. Zusammenarbeit zwischen Landschafts- und Forstbehörden
(RdErl. vom 10.1.1996, III A 6 - 30.90-00.00/III B 5 - 1.05.09 des damaligen Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (heute Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen))