Managementpläne für FFH-Gebiete
Wald-MAKO (ehemals SOMAKO)
Ein Wald-Maßnahmenkonzept (Wald-MAKO), früher Sofortmaßnahmenkonzept (SOMAKO) genannt, ist ein nicht rechtsverbindliches Naturschutzfachkonzept. Abgestimmt zwischen Forst- und Naturschutzbehörden dient es als Grundlage zur Umsetzung des Naturschutzes im Wald sowie der Erfüllung der FFH-Richtlinie. Darüber hinaus erleichtert es die Festsetzungen in den Landschaftsplänen, vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern, die zielgerichtete Vergabe von Fördermitteln sowie die Ermittlung von anfallenden Kosten. Die Wald-MAKO enthalten die kurz- bis mittelfristig notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Schutzgebiete.
Abweichend von Waldpflegeplänen werden Wald-MAKO weitestgehend auf der Grundlage bereits vorhandener Daten erstellt. Sie sind ein Instrument, mit dem ohne hohen Aufwand naturschutzfachliche Vorgaben und Ziele erarbeitet, für Teilflächen bzw. Problemflächen eines Gebietes Maßnahmenempfehlungen ausgesprochen und bestehende Planungen dynamisch fortgeschrieben werden können.
Für alle FFH-Gebiete mit überwiegendem Waldanteil, werden vom Team Waldnaturschutz Wald-MAKO aufgestellt.
Ein Wald-MAKO besteht aus einem Erläuterungsbericht mit kurzer Gebietsbeschreibung, Zielen und daraus resultierenden Maßnahmen, einer durchnummerierten Karte mit den Maßnahmenflächen und einer Tabelle bzw. Bestandesblättern mit der flächenscharfen Maßnahmenplanung. Je Maßnahmenfläche werden hier Zustand und geplante Maßnahmen zusammengestellt. Fachbeiträge, wie beispielsweise ein Besucherlenkungskonzept, können ergänzt werden.
Für den Staatswald sind Wald-MAKO bzw. SOMAKO verbindlich, im Wald anderer Eigentümer haben sie den Charakter einer forst- und naturschutzfachlich fundierten Handlungsempfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Naturschutzziele.
Die in den Wald-MAKO bzw. SOMAKO geplanten Maßnahmen sind förderfähig. Ziel der Förderung ist die Sicherung schutzwürdiger Waldgesellschaften in Nordrhein-Westfalen. Verschiedene Finanzierungstöpfe (EU, Bund, Land NRW) machen modular aufgebaute und sich ergänzende Förderrichtlinien notwendig.