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Förderung für
den Waldbesitz

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu gestalten. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wald-und-holz.nrw.de

Folgende Bereiche sind noch nicht barrierefrei

  • PDF-Downloads, die vor 2018 auf unserer Seite veröffentlicht wurden

  • PDFs, die später auf unserer Seite veröffentlicht wurden, werden als barrierefreie PDFs angeboten bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.

  • Die Untertitelung von Videos bieten wir schnellstmöglich an.

  • Die wichtigsten Informationen in leichter Sprache bieten wir in Kürze an.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Angebote auf unserer Website aufgefallen, deren Barrierefreiheit verbessert werden sollte?
Dann melden Sie sich bitte über onlineredaktion@wald-und-holz.nrw.de .


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