Die Wälder in Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher zur Erholung frei betretbar – dies allerdings auf eigene Gefahr. Das bedeutet, dass die Waldbesuchenden selbständig auf natur- bzw. waldtypische Gefahren achten müssen. Zu den waldtypischen Gefahren gehören zum Beispiel von Bäumen herabfallende Äste oder natürliche Unebenheiten im Gelände. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind im Wald und auch entlang von Waldwegen nicht verkehrssicherungspflichtig.
Grundlegende Verhaltensregeln
Um den Waldbesuch möglichst sicher zu gestalten, gilt es, ein paar grundlegende Verhaltensregeln zu beachten:
- Betreten Sie den Wald nicht bei stürmischem Wetter oder kurz nach einem Sturm. Die Gefahr herabfallender Äste ist dann besonders hoch.
- Einrichtungen wie Hochsitze oder Holzpolter – das sind aufgeschichtete Stapel von Baumstämmen – sollten nicht betreten werden. Diese sind oftmals nicht gesichert.
- Bei Waldarbeiten gilt es, Abstand zu halten. Gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
- Tragen Sie geeignete Kleidung und festes Schuhwerk und suchen Sie sich nach dem Waldbesuch nach Zecken ab.
- Sammeln Sie Pilze und Pflanzen zum Verzehr nur, wenn Sie diese kennen, da viele giftige Doppelgänger haben. Mehr Infos für Pilzfans gibt es hier.
Wenn Sie diese Regeln bei Ihrem Waldbesuch beachten und auf Ihre Mitmenschen Rücksicht nehmen, steht einem sicheren Waldbesuch nichts im Wege.
So können Waldbrände verhindert werden
In warmen Sommermonaten und im trockenen Frühjahr ist die Waldbrandgefahr besonders hoch. Viele Waldbrände werden von Menschen verursacht, sei es durch Fahrlässigkeit oder mutwillige Brandstiftung. Zum Schutz des Waldes und seiner Bewohner dürfen keine offenen Feuer im Wald angezündet werden. Von März bis Oktober gilt zudem ein gesetzliches Rauchverbot im Wald.
Wichtig ist auch, Autos nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen zu parken. Zum einen kann ein heißer Auspuff oder Katalysator besonders trockenes Gras oder Laub entzünden. Zum andern müssen die Wege für die Feuerwehr zugänglich bleiben.
Sollten Sie einen Waldbrand bemerken, steht die eigene Sicherheit im Vordergrund. Löschen Sie Brände nur dann selbständig, wenn dies gefahrlos möglich ist. Ansonsten sollten Sie immer die Feuerwehr über die 112 benachrichtigen.