Schutzgebiete

Um unsere heimischen Waldlebensräume zu schützen und zu fördern, wurden in Nordrhein-Westfalen Schutzgebiete ausgewiesen. Es gibt Schutzgebiete, in denen auf weitere Waldnutzung vollkommen verzichtet wird, wie die Wildnisentwicklungsgebiete und den Nationalpark Eifel. Meistens ist jedoch eine Waldbewirtschaftung weiterhin möglich, muss sich jedoch an den Schutzzielen ausrichten. In Schutzgebieten finden sich besonders typische und naturnahe Waldbestände unserer weit verbreiteten Buchen- und Eichenwälder, aber auch seltene und stark gefährdete Waldtypen wie Moor-, Schlucht- oder Auwälder.

Eichen-Hainbuchenwald in der Davert nach einem regenreichen Frühjahr ausgeprägter Staunässe.

Natura 2000-Schutzgebiete 

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich zum Erhalt der Biologischen Vielfalt verpflichtet. Die rechtliche Grundlage bilden die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - kurz FFH-Richtlinie - und die Vogelschutzrichtlinie. Die Richtlinien legen fest, wie die für Europa typischen wildlebenden Arten und natürlichen und naturnahen Lebensräume erhalten und geschützt werden sollen.

Dazu haben die Länder der EU ein europaweites Netz von Schutzgebieten einrichtet, in dem die bedeutendsten Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Europa geschützt werden. Die FFH-Richtlinie nennt 231 Lebensraumtypen, also definierte Arten von Lebensräumen, und mehr als 1000 Tier- und Pflanzenarten. Die Vogelschutzrichtlinie nennt 181 Vogelarten, für die Schutzgebiete angelegt werden müssen. In NRW kommen 44 Lebensraumtypen und 170 Arten vor. Nordrhein-Westfalen leistet mit 517 FFH-Gebieten und 29 Vogelschutzgebieten einen wichtigen Beitrag zum Natura 2000-Netzwerk. Dies entspricht 8,9 Prozent der Landesfläche. Da die Natura 2000-Gebiete auch nach nationalem Recht geschützt werden müssen, sind sie in NRW meist gleichzeitig auch Naturschutzgebiete. 

In NRW kommen mehrere europaweit geschützte Waldlebensräume vor: Das sind Buchen-  und Eichenwald-Lebensraumtypen . Dazu kommen noch Hartholz-Auwälder sowie prioritäre Wald-Lebensraumtypen wie Schlucht- und Hangmischwälder, Auwälder und Moorwälder, die einen besonders hohen Schutzstatus besitzen.

Die FFH-Gebiete nehmen in NRW eine Fläche von ca. 184.960 Hektar ein. Davon sind mehr als zwei Drittel mit Wald bedeckt. Zu jedem FFH-Gebiet gibt es Vorgaben zu den Lebensräumen und Arten, die in dem Schutzgebiet geschützt, gefördert und renaturiert werden müssen. Es finden sich auch Angaben zur Flächenausdehnung der Lebensraumtypen, zur Populationsgröße der Arten sowie dem Erhaltungszustand. Diese Werte dürfen sich nicht verschlechtern. Aus diesem Grund muss für jedes FFH-Gebiet ein Maßnahmenkonzept vorgelegt werden. Darin werden Maßnahmen vorgelegt, um die geschützten Lebensräume und Arten zu fördern. Für die bewaldeten FFH-Gebiete werden die Pläne vom Team Waldnaturschutz bei Wald und Holz NRW erstellt. Der öffentliche Wald hat eine besondere Verantwortung zur Umsetzung der FFH-Richtlinie. Deshalb befinden sich ein hoher Anteil des Staatswaldes in FFH-Gebieten (41 Prozent). Es wurden spezielle Regelungen für die Bewirtschaftung festgelegt, um die Schutzziele umzusetzen und die Wälder gleichzeitig nachhaltig zu nutzen.

Die Vogelschutzgebiete wurden zum Schutz ausgewählter Vogelarten ausgewiesen. Um dies zu erreichen, müssen auch deren Lebensräume geschützt und entwickelt werden. Aus diesem Grund sind viele Vogelschutzgebiete gleichzeitig auch FFH-Gebiete. Ein Beispiel ist der Mittelspecht, der bevorzugt in alten Eichenwäldern lebt, die nach der FFH-Richtlinie als Eichen-Hainbuchenwälder  oder Alte Eichenwälder auf Sand geschützt werden. Auch hier müssen Managementpläne erstellt werden. Dies erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Naturschutzgebiete

Die Naturschutzgebiete dienen dem Erhalt von wichtigen und seltenen Lebensräumen und Arten. Sie nehmen 8 Prozent der Landesfläche ein. Rund drei Fünftel davon sind mit Wald bedeckt. Auch hier ist der Landeswald mit 63 Prozent besonders stark vertreten. Bis in die 1980er Jahre spielten Wälder in der Schutzkulisse nur eine untergeordnete Rolle. Sie wurden meist zum Schutz stark gefährdeter Waldlebensräume ausgewiesen, wie wärmeliebender Wälder und Feuchtwälder. Gleichzeitig wurden sehr alte Waldbestände mit einer besonders schützenswerten Flora und Fauna geschützt. Seit den 1990er Jahren wurden auch typische Beispiele unserer weit verbreiteten naturnahen Waldlebensräume in die Schutzkulisse aufgenommen. Der jeweilige Schutzzweck eines Naturschutzgebietes sowie die Ver- und Gebote werden in der Naturschutzverordnung oder in einem Landschaftsplan rechtsverbindlich festgelegt. Forstliche Festsetzungen, die für Erstaufforstungen und für Wiederaufforstungen bestimmte Baumarten vorschreiben oder ausschließen sowie eine bestimmte Form der Holznutzung untersagen, sind im Einvernehmen mit den zuständigen Regionalforstämtern zu erstellen. Die gesetzlichen Vorgaben des Forstrechtes gelten unabhängig von den naturschutzrechtlichen Regelungen. Dies betrifft beispielsweise das Verbot der Waldumwandlung zur Entwicklung von Offenlandlebensräumen. 

Das Bundesnaturschutzgesetz definiert noch weitere Schutzkategorien, auf die hier nicht eingegangen wird, wie Nationale Naturmonumente (§ 24), Landschaftsschutzgebiete (§ 26) und Naturparke (§ 27). In NRW gibt es keine Biosphärenreservate (§ 25).

Dreieckiges Schild mit grünem Rahmen und der Aufschrift "Naturschutzgebiet", darunter ein schwarz gezeichneter Vogel. Das Schild steht in einem grünen Laubwald.

Gesetzlich geschützte Biotope

Gesetzlich geschützte Biotope (nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW) sind grundsätzlich geschützt, auch wenn sie sich nicht in einem Schutzgebiet befinden und nicht in einem Kataster erfasst sind. Ihre ökologische Qualität ist bei einer Bewirtschaftung zu erhalten. Es handelt sich um Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Bruch- und Sumpfwälder, Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Es gibt aber auch Biotope, die im Wald liegen und ebenfalls bei der Bewirtschaftung aber auch der Freizeitnutzung geschont werden müssen, wie zum Beispiel unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer, Moore, Sümpfe, Röhrichte, Quellbereiche, Natürliche Felsbildungen, und offene natürliche Block- Schutt- und Geröllhalden.

Prozessschutzgebiete

Der Nationalpark Eifel, die Wildnisentwicklungsgebiete sowie die Naturwaldzellen sind Schutzgebiete, in denen sich Wälder ohne direkte menschliche Eingriffe entwickeln können. So können Waldentwicklungsphasen und -strukturen entstehen, die in bewirtschafteten Wäldern unterrepräsentiert sind. Davon profitieren insbesondere Pflanzen- und Tierarten, die an Alters- und Zerfallsphasen unserer Wälder gebunden sind. 

Das Bundesnaturschutzgesetz definiert noch weitere Schutzkategorien, auf die hier nicht eingegangen wird, wie Nationale Naturmonumente (§ 24), Landschaftsschutzgebiete (§ 26) und Naturparke (§ 27). In NRW gibt es keine Biosphärenreservate (§ 25).