Hunde im Wald

Der Spaziergang im Wald ist nicht nur der tägliche Auslauf für den Hund, sondern auch Erholung in der Natur für Herrchen und Frauchen. Für einen entspannten und konfliktfreien Ausflug, müssen Hundehalterinnen und -halter folgendes beachten:

Ein Labrador mit orangenem Fell und orangenem Geschirr schaut in die Kamera. Er steht auf einem Waldweg.

Wann der Hund an die Leine muss

Generell ist es erlaubt, Hunde ohne Leine auf Waldwegen laufen zu lassen, so lange von ihnen keine Gefahr für Mensch und Tier ausgeht. Eine generelle Leinenpflicht gibt es in NRW also nicht. Wird jedoch ein Waldweg verlassen, muss der Hund an die Leine.Das gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten und Polizeihunde. Hundehalter, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Schaden, ist der Hundehalter auch schadensersatzpflichtig.

Auch auf den Wegen muss ein freilaufender Hund abrufbar sein und auch ohne Leine auf dem Weg und in Sichtweite von Herrchen oder Frauchen bleiben. So können sie schnell reagieren und den Hund zu sich rufen, wenn sich andere Waldbesuchende nähern. Eine Ausnahme gilt in Naturschutzgebieten. Dort dürfen Mensch und Hund die Wege nicht verlassen und Hunde müssen immer angeleint sein. Ob Sie sich in einem Naturschutzgebiet befinden, können Sie zum Beispiel unter Waldinfo.NRW entdecken.

Wildernde Hunde

Leider haben nicht alle Hundehalterinnen und -halter ihre Hunde unter Kontrolle, wenn es darauf ankommt. Immer wieder wittern freilaufende Hunde im Wald die Fährte von Wildtieren oder begegnen ihnen direkt und nehmen die Verfolgung auf. Meistens hilft dann alles Pfeifen und Rufen nicht – der Hund ist vom Jagdfieber gepackt. Das kann böse für ihn enden, denn die Landesjagdgesetze regeln den Schutz von Wild vor wildernden Hunden. Das erlaubt es Jagdschutzberechtigten, wildernde, nicht mehr zu kontrollierende Hunde, abzuschießen, wenn diese

  • Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zu beißen oder zu reißen
  • und andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes, nicht erfolgversprechend sind.

Wenn ein Hund ein Wildtier verfolgt oder sogar reißt, könnte dem Halter außerdem eine Geld- oder Haftstrafe wegen Jagdwilderei drohen. 

Sicher ist sicher – Besser an der Leine

Zum Schutz des Wildes – gerade in der Brut- und Setzzeit – und um unschöne Zwischenfälle mit anderen Waldbesuchern zu vermeiden, sollten Hundehalter ihre Vierbeiner auch auf den Wegen an die Leine nehmen. Dann steht einem entspannten Waldbesuch nichts im Weg.