Weihnachtsbaumkulturen im Wald
Wiederaufforstung und Nebennutzung
Weihnachtsbäume sind aus der festlichen Jahreszeit nicht wegzudenken. Eines der größten Anbaugebiete in Deutschland befindet sich im Sauerland. Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen, nachdem der Borkenkäfer viele Fichtenbestände vernichtet hat, wenden sich Waldbesitzende mitunter dem Anbau von Weihnachtsbäumen zu. Häufig werden dabei Nordmanntannen und Pazifische Edeltannen (Nobilis) verwendet. Diese Baumarten eignen sich nicht nur für den Weihnachtsbaumverkauf, sondern auch für die Produktion von Schmuckgrün. Doch trotz ihrer oft waldähnlichen Erscheinung sind diese Kulturen keine klassischen Waldflächen, sondern gelten als Sonderkulturen. Hier gibt es sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Unterschiede zu beachten.
Eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart bedarf immer der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde. Eine Ausnahme gibt es bei der Anlage von Weihnachtsbaumkulturen.
- Bleibt die Fläche der Sonderkulturen unter 2 ha, so wird sie per § 1 Landesforstgesetz weiterhin als Wald betrachtet. Hierzu ist keine Genehmigung nötig, sondern lediglich die Anzeige des Vorhabens beim jeweils zuständigen Regionalforstamt.
- Gleiches gilt für Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen unter Trassen für Stromleitungen.
- Weihnachtsbaumkulturen, die größer sind als 2 ha, stellen per Gesetz eine andere Nutzungsart dar und sind dementsprechend genehmigungspflichtig.
- Diese Fläche bezieht sich auf den gesamten Waldbesitz eines Waldbesitzenden in NRW.
- Darüber hinaus darf die Fläche nicht an weitere Sonderkulturen angrenzen.
- Im Rahmen der ordentlichen Forstwirtschaft besteht die Möglichkeit, bei Wiederaufforstung mit Tannenarten bis zu 30% im Rahmen einer Vornutzung als Weihnachtsbäume zu nutzen, wobei das übergeordnete Ziel darin bestehen bleibt, die Fläche langfristig wieder in einen Wald zu überführen.
Grundsätzliche Gegebenheiten bei der Bewirtschaftung von Weihnachtsbaumkulturen
Innerhalb der gesetzlichen Regelungen gibt es spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen, die für Weihnachtsbaumkulturen grundsätzlich möglich sind. Diese Maßnahmen müssen jedoch immer im Einzelfall betrachtet werden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen.
Mulchen ist eine zulässige Maßnahme. Diese Praxis hilft, den Boden zu schützen und gleichzeitig Schädlingsbefall zu reduzieren.
Kalken ist ebenfalls zulässig und wird zur Verbesserung des pH-Wertes im Oberboden gefördert. Dies trägt dazu bei, die Bodenqualität zu erhalten und das Wachstum der Bäume zu unterstützen.
Fräsen des Bodens ist bis zu einer Tiefe von 30 cm zulässig. Fräsarbeiten, die über diese Tiefe hinausgehen sind nicht erlaubt.
Düngen ist gemäß §1b des Landesforstgesetzes (LFoG) nur mit einer vorherigen Analyse und einem Bedarfsplan gestattet. Dies stellt sicher, dass nur die notwendige Menge an Düngemitteln verwendet wird, um die Umweltbelastung zu minimieren.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) findet grundsätzlich nicht präventiv statt, sondern erst nach erfolgter Indikation. Dabei muss das Pflanzenschutzrecht zwingend beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Anwendung umweltverträglich erfolgt.
Bei Fragen zu dem Thema nehmen Sie gerne Kontakt zum Fachgebiet Hoheit des Regionalforstamts Märkisches Sauerland oder dem jeweils zuständigen Revierleiter vor Ort auf.
Autor: Matthias Tebbe, Wald und Holz NRW
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