Gefahr durch Riesenbärenklau
Weiße Blüten, gefurchte Blätter und bis zu vier Meter hoch: Der kundige Waldbesuchende meidet diese riesige Staude großräumig. Dennoch kommt es immer wieder zu Meldungen von Verbrennungen durch Riesenbärenklau, eine natur- und waldtypische Gefahr an Wegen und im Wald.
Die Herkulesstaude, auch als Riesen-Bärenklau bekannt, ist zu dieser Jahreszeit kaum zu übersehen. Entlang von Wegen, Ufern und Waldrändern ragen die weißen Doldenblüten der bis zu vier Meter hohen Staude in die Höhe. Ursprünglich aus dem Kaukasus kam die Pflanze bereits im 19. Jahrhundert als Zierpflanze und Bienenweide nach Europa. Seit 2017 wird der Riesen-Bärenklau als invasive Art in den EU-Listen aufgeführt. Die Bekämpfung ist aufwendig und langwierig. Gleichzeitig vermehrt sich die Pionierpflanze über zehntausende, schwimmfähige Samen. Diese werden dann weiter transportiert über Winddrift, Reifenprofile und Erdaushub. Das Ergebnis ist ein gehäuftes Vorkommen entlang von Fließgewässern und Verkehrswegen.
Die ausladenden Blätter verdrängen bei großem Aufkommen heimische Pflanzenarten. Zudem enthält der Pflanzensaft für den Menschen stark reizende Inhaltsstoffe (Furanocoumarine), welche unter Einwirken von Sonnenlicht zu Rötungen und Verbrennungen führen können. Allergische Reaktionen können zu Kreislaufproblemen und Atemnot führen. Der Hautkontakt mit der Pflanze sollte möglichst vermieden werden. Gelangt doch Pflanzensaft auf die Haut, sollte diese sofort mit Wasser und Seife gereinigt werden und gegebenenfalls ein Arzt aufgesucht werden. Die betroffene Stelle sollte für mindestens 48 Stunden keinem Sonnenlicht ausgesetzt werden.
Da das Betreten des Waldes nach Landesforstgesetz NRW für Jedermann auf eigene Gefahr erlaubt ist, haben Waldbesuchende eine eigene Verantwortung gegenüber typischen Gefährdungen im Wald. Ein Vorkommen von Riesen-Bärenklau ist auch bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nicht zu vermeiden ist, da der Eintrag der Samen willkürlich erfolgen kann. Damit gilt die riesige Staude als natur- und waldtypische Gefahr, für die aktuell keine verpflichtenden Bekämpfungsmaßnahmen seitens der Waldbesitzenden besteht.
Bei der Bekämpfung von Riesenbärenklau sollte unbedingt auf entsprechende Schutzmaßnahmen geachtet werden. Hierzu gehört eine vollständige Bekleidung mit wasserabweisenden Kleidungsstücken, Handschuhe und einer Schutzbrille. Die Arbeiten sollten bei bedecktem Himmel oder am Abend erfolgen, um Sonneneinstrahlung möglichst zu vermeiden. Am wirksamsten ist das Abtrennen des Vegetationskegels im Frühjahr (März/ April), sobald die Blätter zur erkennen sind. Der entnommene Vegetationskegel, also die oberen Wurzeln bis 15 cm unter der Oberfläche, müssen anschließend vernichtet werden. Die im Boden verbliebenen Wurzelreste faulen ab. Je kleiner die Pflanze, desto geringer ist die Gefahr von Hautkontakt. Alternativ kann die lichtliebende Staude auch durch das Einbringen dichter, schnellwachsender Sträucher und Bäume langfristig bekämpft werden. Der direkte Samenflug und das Aufkommen von Keimlingen wird so reduziert. Der Einsatz von Herbiziden ist durch rechtliche Regelungen eingeschränkt und sollte grundsätzlich mit dem Förster oder der Försterin abgesprochen werden. Die wiederholte Mahd führt nicht zum Absterben der Pflanze, sondern fördert stattdessen das erneute Austreiben.
Verwechslungsgefahr besteht vor allem mit dem heimischen Wiesen-Bärenklau, Engelwurz oder auch Giersch. So hat der Wiesenbärenklau abgerundete Blätter und ist im gesamten deutlich kleiner. Bei Unsicherheiten in der Bestimmung sollte der Kontakt gemieden werden.
Autorin: Maike Franz, Wald und Holz NRW
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