Der Eichenprachtkäfer im Münsterland
Trotz bisher nur punktuellem Befall ist Vorsicht geboten
Die Eiche gehört mit einem Flächenanteil von fast 27 % zu den Charakterbaumarten des Münsterlandes. Alte Eichenbestände prägen die Wälder in der Region. Auch wenn sich die Eichen als bisher vergleichsweise stabil im Zusammenhang mit klimatischen Veränderungen erwiesen haben, hat auch die Hauptlaubbaumart des Münsterlandes in den vergangenen Jahren unter Hitze, Trockenheit und schwankenden Grundwasserständen gelitten.
Hierdurch ist die Vitalität der Bäume geschwächt. Insbesondere die alten und damit die tendenziell eher wertholzhaltigen Eichen werden anfälliger für einen Befall durch die sogenannten Primärschädlinge Eichenwickler, Frostspanner und Schwammspinner. Die ohnehin angespannte Situation kann sich hierdurch weiter verschärfen. Als Folge droht in den geschwächten und aufgelichteten Beständen Gefahr durch den Eichenprachtkäfer, der als wärmeliebender Sekundärschädling von der verminderten Abwehrfähigkeit der Bäume profitiert und in letzter Konsequenz die Eichen zum Absterben bringt. Da auf den Eichenprachtkäfer weitere holzerstörende Schädlinge folgen können, droht eine vollständige Entwertung des Holzes. In letzter Konsequenz eignet sich das Holz dann nicht mehr für eine Verarbeitung im Sägewerk.
In Mittel- und Südhessen sowie im südlichen Sachsen-Anhalt gibt es gegenwärtig einen ausgeprägten Befall durch den Eichenprachtkäfer, der bereits zum großflächigen Absterben ganzer Bestände in allen Altersklassen geführt hat. So dramatisch stellt sich die Situation im Münsterland zum Glück derzeit nicht dar. In den Wäldern der Region konnte bisher lediglich ein punktueller Befall mit dem Eichenprachtkäfer in einzelnen Beständen festgestellt werden.
Trotz der ausgiebigen Niederschläge im vergangenen Jahr und in der ersten Hälfte des Jahres 2024, sind die Eichenbestände aufgrund der Witterungsextreme der vergangenen Jahre nach wie vor geschwächt. Deshalb ist auch weiterhin Vorsicht geboten, was eine mögliche Ausbreitung des Eichenprachtkäfers betrifft. Eichenbestände sollten insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten auf Befallsmerkmale hin kontrolliert werden, um frühzeitig reagieren zu können. Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt nennt die folgenden Anzeichen, die in ihrer Eindeutigkeit absteigend auf einen Befall mit dem Eichenprachtkäfer hindeuten:
- „D-förmige“ Ausbohrlöcher
- abgeschlagene Stücke der Borke am stehenden Baum (sogenannte Spechtabschläge)
- rötlich gefärbte, frisch eingetrocknete Blätter bzw. anhaftende Belaubung aus dem Vorjahr
- deutlich zurücksterbende Krone
- starke Häufung von Schleimflussflecken
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Sanitärhiebe die einzige Möglichkeit, um den Befallsdruck durch den Eichenprachtkäfer in den betroffenen Beständen wirksam abzusenken. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei Sanitärhieben nicht der verkaufsorientierte Holzeinschlag im Vordergrund steht, sondern vielmehr der Erhalt der vitalen Eichen und das grundsätzliche Überleben der Bestände. Zu beachten sind darüber hinaus auch gegebenenfalls vorhandene naturschutzfachliche Einschränkungen, da viele Eichenbestände in Schutzgebieten liegen. Das eingeschlagene Holz sollte einschließlich der stärkeren Kronenteile (bis 10 cm Durchmesser) spätestens bis Anfang Mai aus dem Wald abgefahren werden, um einen Käferausflug und damit den frischen Befall weiterer Bäume zu verhindern. Gleiches gilt für Rinden- und Holzerntereste befallener Bäume, da auch hier Puppen und Jungkäfer enthalten sein können. In stark befallenen Bereichen können aufgrund von Frischbefall aus Nachbarbeständen Sanitärhiebe über mehrere Jahre infolge notwendig sein.
Eine Lagerung sollte, wenn überhaupt, nur außerhalb der betroffenen Waldbereiche erfolgen. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft empfiehlt einen Abstand von mindestens 500 m. Diese Empfehlung wird allerdings mit dem Hinweis verbunden, dass keine Erfahrungen über die Entfernungen vorliegen, die Eichenprachtkäfer auf der Suche nach Brutraum zurücklegen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die für Sie zuständige Revierförsterin bzw. an den für Sie zuständigen Revierförster.
Autor: Florian Skornitzke, Wald und Holz NRW
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