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Förderung für
den Waldbesitz

Kurzmeldungen

10.04.25Waldblatt

Abschluss der Verbissgutachten im RFA Ruhrgebiet

Das Regionalforstamt Ruhrgebiet schließt in diesem Jahr den Zyklus der Verbissgutachten ab. Ziel ist es, für jeden der 407 Jagdbezirke mit Wald eine Aussage zur waldverträglichen Dichte des Wildbestandes zu erstellen. Diese Gutachten liefern wertvolle Hinweise, welche Methoden die klimastabile Wiederbewaldung erfolgreich gestalten können. Hauptgutachter ist 2025 Revieroberjäger Sebastian Bayer.

Hintergrund der Klassifizierung

Die Klassifizierung der Jagdbezirke in die Ampelfarben rot, gelb und grün basiert auf einer standardisierten Dokumentation auf Verjüngungsflächen. Ein Raster von 0,5 km x 0,5 km bestimmt die Flächen, die untersucht werden. Jetzt vor Austreiben der Knospen untersuchen die Gutachterinnen und Gutachter die Leitknospen an Hauptbaumarten auf Schäden durch Schalenwild. Die Verlustquote bildet die erste Säule der Erkenntnis. Die zweite Säule ist gutachterliche Beobachtung der Verhältnisse über den Standard hinaus. Es gilt zu bewerten, inwieweit der aktuelle Wildbestand die waldbaulichen Ziele der Zukunft beeinträchtigt.

Zugang und Nutzen der Gutachten

Zugänglich ist das Verbissgutachten eines Jagdbezirks allein für die Jagdausübungsberechtigten und Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, wie auch für Forstamt und Jagdbehörde. Berechtigte Interessenten können sich gerne an das Forstamt wenden.

Ein Gutachten hilft Bewirtschaftenden abzuschätzen, welche Baumarten im konkreten Umfeld problemlos gedeihen können. Jagdausübende erhalten Hinweise, ob die Wildbestände für das Aufwachsen von Mischwald abgesenkt werden sollte und welche Maßnahmen eben dazu beitragen können. Waldbesitzerinnen und -besitzern hilft das Gutachten gleichfalls: bei der Kommunikation mit den Jagdausübenden, bei der Entscheidungen rund um die Verpachtung der Jagd, wie auch nicht zuletzt bei der Entscheidung für Schutzmaßnahmen.

Offene Gutachten im Jahr 2025

Im Jahr 2025 sind 86 Jagdbezirke noch offen, mit einem Schwerpunkt in den Forstbezirken Bottrop, Dorsten, Haltern und Haard. Hier wird die Arbeit intensiv fortgesetzt, um auch diese Gebiete abzudecken und die notwendigen Gutachten zu erstellen.

 

Erstaufnahme zum Stand der Wiederbewaldung abgeschlossen

Seit 2018 sind in Folge des Sturms Friederike mit nachfolgender Borkenkäfer- und Trockniskalamität in Nordrhein-Westfalen über 140.000 Hektar Wald abgestorben. Die neue Erhebung zeigt: Im Regionalforstamt Ruhrgebiet sind 3.715 ha betroffen. Wiederbewaldet sind davon 1.314 ha bzw. über ein Drittel. Als bislang unzureichend wiederbewaldet klassifizierte das Aufnahmeteam 2.198 ha bzw. 61 %. Auf den übrigen Flächen stellten sie Waldumwandlungen fest (rd. 2.8 %). Die Übersicht zeigt, dass im Forstamtsgebiet der Süden klar am stärksten betroffen ist mit Breckerfeld mit 912 ha, Hagen-Dahl mit 606 ha und Ennepetal mit 533 ha.

Die Daten zeigen, dass die Wiederbewaldung in vielen Bereichen gut voran geht. Dennoch gibt es regional unterschiedlich nicht wenige Bereiche, die noch einer aktiven Bepflanzung oder Wiederaufforstung bedürfen.

Zur Erhaltung und Förderung des Waldes und um die Vielfalt der Waldfunktionen zu gewährleisten, sieht das Landesforstgesetz eine Pflicht zur Wiederaufforstung vor. Das Regionalforstamt appelliert an Sie als Waldbesitzer bzw. Waldbesitzerin, Rat bei Ihren Försterinnen und Förstern einzuholen und die Wiederbewaldung anzugehen.

Für finanzielle Förderangebote besuchen Sie gerne: www.waldbauernlotse.de

Bild 1: Fläche und Fortschritt der Wiederbewaldung im RFA Ruhrgebiet. Die Kreisfläche ist proportional zur Kalamitätsfläche. Grün: wiederbewaldet, gelb: unzureichend wiederbewaldet, grau und violett: Waldumwandlung. (Stand 2024. Bildquelle siehe Fenster im Bild, verändert durch Wald und Holz NRW)

Autor: Friedrich Louen, Wald und Holz NRW


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