Windenergie
Regionen schaffen derzeit Planungsgrundlagen
Im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen zur Energiewende ist NRW verpflichtet, bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche als Windenergiebereiche auszuweisen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolgt das Ziel, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu entwickeln.
Der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien ist die zwingende Voraussetzung, um die Klimaschutzziele Nordrhein-Westfalens zu erreichen, gleichzeitig aber auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes NRW zu erhalten und die Energiesouveränität und Versorgungssicherheit Deutschlands zu gewährleisten. Die vorzeitige Erfüllung der Flächenausweisung des Landes NRW soll möglichst noch in diesem Jahr durch die derzeit bereits abgeschlossenen bzw. laufenden und in diesem Jahr abzuschließenden Regionalplanungen erreicht werden.
Die auszuweisende Fläche kann durch die Einbeziehung von Waldflächen, soweit es sich um Nadelwald einschließlich Kalamitätsflächen handelt, unterstützt werden. Ausgewiesene Windenergiebereiche stellen eine Positivauswahl möglicher Standorte dar, die verschiedenen Kriterien der Landes- und Regionalplanung entsprechen.
Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen werden federführend von den Immissionsschutzbehörden bearbeitet, die in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. Von dort erfolgt die Beteiligung weiterer Behörden und die Genehmigung der beantragten Anlagen. Die Regionalforstämter geben dabei Stellungnahmen zu den beanspruchten Waldflächen, zum Waldausgleich und zu weiteren Aspekten der Waldfunktionen ab. Darüber hinaus bearbeiten die Regionalforstämter im Rahmen von Wegebauanzeigen und Waldumwandlungsanträgen Maßnahmen zum Ausbau von Zuwegungen und Kabeltrassen, die nicht vom immissionsschutzrechtlichen Antragsverfahren erfasst sind.
Der Wald wird bereits als Standort für Windenergieanlagen genutzt und die Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zeigt auch hier seine Wirkung durch eine Vielzahl von Anträgen und Genehmigungen. Die Schwerpunkte der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald lagen 2024 im Sauerland und im Bereich Rureifel-Jülicher Börde.
Der Bau einer Windenergieanlage im Wald erfordert eine Waldfläche von durchschnittlich 7.000 Quadratmetern, die dauerhaft umgewandelt und flächenmäßig kompensiert werden muss. In waldreichen Regionen kann der Waldausgleich durch ökologische Aufwertung bestehender Waldbestände erfolgen, derzeit insbesondere durch eine Wiederaufforstung von Käferkalamitätsflächen zur Entwicklung von natürlichen Waldgesellschaften. Weitere Flächen werden in der Regel befristet umgewandelt und nach dem Bau der Windenergieanlagen wieder mit Waldbaumarten aufgeforstet.
Autor: Jan Marc Heitze, Wald und Holz NRW, FB IV - Hoheit