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Förderung für
den Waldbesitz

„Verbissen oder nicht“

Wildverbiss auf 44.000 Hektar Waldfläche erfasst

13.06.24Waldblatt

Für junge Anpflanzungen und Naturverjüngungsflächen stellt der Verbiss durch Schalenwild wie Reh-, Rot- oder Damwild die größte Gefahr dar. Neben akuten Schäden an frisch gepflanzten Kulturen drohen der Verlust der Baumartenvielfalt und damit perspektivisch auch ein hoher wirtschaftlicher Schaden.

Das Land NRW unterstützt deshalb Waldbesitzende bei der Einschätzung des aktuellen Schadausmaßes. Diese ist wichtig, um entsprechende Abwägungen und möglicherweise jagdliche Anpassungen zu treffen. Die verpflichtende Erstellung der Verbissgutachten ist in § 22 des Landesjagdgesetzes NRW vorgegeben. „Zur Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden hat die Forstbehörde in regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren ein Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder (Verbissgutachten) zu erstellen“

2024 sollten alle Jagdbezirke ohne gültiges Verbissgutachten aufgenommen werden.

Das waren im Bereich des Regionalforstamtes Hochstift 217 Jagdbezirke. Bei einer Gesamtfläche der Jagdbezirke von 61.000 ha wurde eine reine Waldfläche von ca. 44.000 ha aufgenommen. Um diese große Fläche zu untersuchen, übernahmen mehr als 40 Mitarbeitende des Forstamtes die Außenaufnahmen. Das Zeitfenster für die Aufnahmen war begrenzt.

Da sich der Verbiss vor allem im Spätwinter bemerkbar macht, können die Aufnahmen erst im Februar starten und müssen bis zum Blattaustrieb abgeschlossen sein. Durch die warme Witterung musste die Erhebung bereits Ende März beendet sein.

Auf Grundlage der aufgenommenen Daten werden in den kommenden Monaten die eigentlichen Verbissgutachten im Forstamt erstellt und an die Waldbesitzenden versendet. Gerade in Hinblick auf die großen Aufforstungsflächen können diese Informationen sehr wichtig sein.

Autor: Werner Hartmann, Forstamtsleiter


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