Forstliches Vermehrungsgut
Schlüssel für den Wald der Zukunft in NRW
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Wald in Nordrhein-Westfalen vor einer Generationenaufgabe steht: Zerstört durch die Borkenkäferkalamität und geschwächt durch den Klimawandel stehen die Waldbesitzenden heute vor der Herausforderung, durch Wiederbewaldung die klimaresilienten Wälder von Morgen zu gestalten.
Um diese Mammutaufgabe stemmen zu können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass bei den Forst-Baumschulen in ausreichender Menge qualifizierte Pflanzen der unterschiedlichsten Sortimente zur Verfügung stehen. Damit die Baumschulen die benötigten Pflanzenmengen erzeugen können, sind sie auf entsprechende Saatgutmengen angewiesen.
Diese Saatgutmengen erhalten die Forst-Baumschulen aus zugelassenen Saatgutbeständen aller Waldbesitzarten. Im Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft gibt es 127 Saatgutbestände, darunter sind 8 Samenplantagen. Aus diesen Saatgutbeständen und Samenplantagen kamen im aktuellen Baumschuljahr 2024/25 48,5 t Saatgut. Der größte Teil dieser Menge entfiel mit 40,9 t auf die Traubeneiche (landesweit 59 t Traubeneiche).
Anhand der Traubeneiche wird im Folgenden der Ablauf einer Saatguternte beispielhaft beschrieben: Erste Hinweise liefert die Blüte im Frühjahr. Diese erwies sich im RFA Rhein-Sieg-Erft durchweg als gut. Durch die Spätfröste im Mai 2024 wurde die Blüte allerdings zum Teil arg in Mitleidenschaft gezogen. Anscheinend konnte dieser Umstand aber durch den Johannistrieb Ende Juni ausgeglichen werden. Denn bei der Kontrolle der Bestände Ende August 2024 konnte ein guter Behang mit geschätzten 600 kg Eicheln je Hektar festgestellt werden.
Aus einem Kilo Saatgut werden etwa 100 Pflanzen gezogen. Im September erfolgt dann die Ernteanmeldung (2 Wochen vor Beginn der Erntemaßnahmen) durch die Waldbesitzenden oder den Pächter oder die Pächterin des Saatgutbestandes. Die Ernte (Handsammlung, mittels Netzen oder maschinell) erfolgt von Ende September bis Ende Oktober. Im Nachgang der Ernte werden die Eicheln an einem trockenen Ort ausgebreitet um abtrocknen zu können.
Nach Abschluss der Trocknung wird die gesamte Partie meist in „Kartoffelsäcke“ abgefüllt. Anschließend wird die gesamte Saatgutpartie vom Saatgutbeauftragten des Regionalforstamtes abgenommen (Säcke oder LKW werden verplombt) und die dazugehörigen Dokumente (Stammzertifikat, Lieferschein und Etiketten für die einzelnen Säcke) werden ausgestellt. Die Verplombung stellt sicher, dass auf dem Weg zur Forst-Baumschule keine Manipulationen am Saatgut vorgenommen werden.
Die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut ist mit einigem Aufwand verbunden. Aber dieser Aufwand lohnt sich und ist essentiell für die Schaffung der klimaresilienten Wälder von morgen. Darüber hinaus stellt sie auch eine Einnahmequelle für die Waldbesitzenden dar. Die Preise schwanken je nach Ernteaufkommen des jeweiligen Jahres.
Falls Sie also einen potentiellen Saatgutbestand in Ihrem Besitz vermuten, wenden Sie sich vertrauensvoll an ihre Försterin oder ihren Förster und schauen Sie sich gemeinsam den Bestand an. Der Bedarf an weiteren zugelassenen Saatgutbeständen jeglicher Baumarten ist da.
Autor: Volker Koch, Wald und Holz NRW, Saatgutbeauftragter Forstamt Rhein-Sieg-Erft
Kontakt
Ansprechpersonen
Waldblatt Frühjahrsausgabe 2025
Überregional
Land untersucht Perspektiven des Privatwaldes
AnBauKlim - wie eingeführte Baumarten in NRW wachsen
Windenergie: Regionen schaffen derzeit Planungsgrundlagen
Waldpakt NRW 2.0 unterzeichnet
Waldschutzsituation im Frühjahr 2025
Ihr Regionalforstamt
Wertstammholzsubmission Rheinland – wieder eine positive Bilanz
Forstliches Vermehrungsgut – Schlüssel für den Wald der Zukunft in NRW