Afrikanische Schweinepest
Auch für den Waldbesitz ein wichtiges Thema
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich gehaltene Schweine und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind. Seit Mitte Juni 2024 ist die ASP in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg aufgetreten. Es besteht das große Risiko, dass sich die ASP auch nach NRW und damit auch in unser Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft ausbreiten kann.
Im Falle eines Ausbruchs sind auch Waldbesitzende betroffen, denn dies kann zu Betretungsverboten im eigenen Wald führen. Sobald das Virus von einem verendeten Wildschwein nachgewiesen wird, wird um die Fundstelle nach Rücksprache mit den Betroffenen eine sogenannte Kernzone eingerichtet und möglichst eingezäunt. Es muss verhindert werden, dass möglicherweise infizierte Tiere aus dem Kerngebiet auswandern und die Seuche weitertragen. Daher soll dort anfangs auch keine Jagd ausgeübt werden und gegebenenfalls werden auch Betretungsverbote ausgesprochen. Staatlicherseits beauftragte „Profis“ suchen intensiv nach Kadavern.
Das Kerngebiet liegt in der infizierten Zone. Hier muss auch nach Kadavern und erkrankten Wildschweinen gesucht werden. Zäune müssen gegebenenfalls angepasst werden. In diesem Bereich soll später durch eine intensive Jagd eine drastische Reduzierung der Wildschweinbestände erreicht werden. Alle gefunden und erlegten Tiere müssen auf den Erreger der Schweinepest untersucht werden. Ziel ist es, durch einen extrem verringerten Bestand die Ausbreitung des Virus zum Stillstand zu bringen. Hier sind die Vorstände der Jagdgenossenschaften und Jagdausübungsberechtigten (i.d.R. Jagdpächter) mit gefordert.
In einer weiteren Pufferzone (Gebiet um die infizierte Zone) soll ebenfalls intensiv auf Wildscheine gejagt werden, um eine deutliche Reduzierung der Wildschweindichte und damit des Infektionsrisikos zu erreichen.
Die Bekämpfung der ASP kann nur funktionieren, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen (Jäger, Landwirte, Waldbesitzer, Jagdgenossen, Verwaltung, Bevölkerung) und jeder Verständnis für den jeweils anderen aufbringt.
Autor: Stephan Schütte, Wald und Holz NRW
Kontakt
Aktuelles zur ASP finden Sie hier
Was tun, wenn man ein totes Wildschwein entdeckt?
Nichts anfassen und den Fund beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) möglichst mit genauer Angabe des Fundortes (Koordinaten) unter folgender Telefonnummer melden:
Tel.: +49 201 714488
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