Förderung
Der Bund, das Land NRW und die EU fördern allerlei waldbauliche und ökologisch wertvolle Forstprojekte und holzwirtschaftliche Vorhaben mit öffentlichen Mitteln.
Nach §10 Abs. 3 Landesforstgesetz soll die Forstwirtschaft «im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, insbesondere für das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie seines volkswirtschaftlichen Nutzens sachkundig betreut, nachhaltig gefördert und durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt werden».

Dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (als Teil der Landesforstverwaltung) obliegt es, die Fördermöglichkeiten für den Waldbesitz zu verwalten, zu genehmigen und zu überwachen.
Alles, was Sie zum Antragsverfahren wissen müssen, erfahren Sie aus diesem
Merkblatt von Wald und Holz NRW.
Die Forstfördermaßnahmen selbst werden dargestellt auf den Seiten 48 bis 56 der vom MULNV herausgegebenen Förderbroschüre.
Grundlegend sind der Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und die Verordnung (EG) Nr. 1305 / 2013 vom 17. Dezember 2013.
Grundlagen für konkrete Bewilligungen
In Anlehnung an die EU-Verordnungen und den GAK-Rahmenplan hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) die einzelnen Förderbausteine in Förderrichtlinien zusammengestellt.
Näheres finden Sie in der rechten Säule.
Zu « De minimis » -Fragen finden Sie mehr unter https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/de-minimis-beihilfen !
Zur Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihren Revierförster bzw. an Ihr örtlich zuständiges Regionalforstamt.
(Stand der Seite: 05.02.2021)
Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen...
Direkte Förderung
Direkte Förderung (Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftl. Zusammenschlüssen)
Waldbauernlotse (Informationsplattform für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse)
Holzwirtschaftliche Fördermaßnahmen
Holzvermarktung – «HOMA» (Förderung von Holzvermarktungs- organisationen)
«Holz 2015» (Förderung der Effizienz bei der Verarbeitung, Vermarktung und stofflichen Verwendung forst- und holzwirtschaftlicher Produkte)
«Holz Wissen» (Förderung des Wissenstransfers an den Hochschulen und Fachhochschulen)
Förderung von "Debarking Heads" - Entrindungsaggregaten
Nachhaltigkeitsprämie Wald
Weitere Unterlagen
Rechtsgrundlagen
(EU-Verordnungen, Erlasse, Förderbroschüre, EU-Praxisleitfaden)
Besuchen Sie auch die ELER-Internetseite der Europäischen Kommission: Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020

Zusätzlich begründen Sie im Antrag auf Gestattung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) die Dringlichkeit und geben weitere Erklärungen ab: