Förderung nach „Holz Wissen“
Mit der Richtlinie „Holz Wissen“ will das Land NRW eine stärkere Verwendung des Baustoffs Holz im Hoch- und Tiefbau anregen und einen weiteren wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Ressourceneffizienz leisten.
Dire Roichtlinie „Holz Wissen“ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen, sie soll demnächst verlänert werden.
Diesem Ziel dienen studentische Projekte zur Verbesserung der Information (u.a. Workshops, Betriebsbesichtigungen, Ausstellungen, Kooperationen) über die Verwendung von Holz als Baustoff. So sollen diese Projekte bereits während der Ausbildung praxisnahe Kenntnisse über Eigenschaften und Einsatz des Werkstoffs Holz vermitteln und den Wissenstransfer über Produkteigenschaften an Studierende einschlägiger Fachrichtungen (einzeln oder im Kollektiv) vorantreiben.
Angesprochen sind die Fachrichtungen
- Architektur,
- Stadtplanung / Städtebau,
- Bau- und Holzingenieurwesen,
- Umweltingenieurwissenschaften,
- Design,
- Holztechnik
- Ressourcenoptimierung,
- Umwelttechnik und
- Ressourcenmanagement.
Zuwendungsempfänger sind:
- Hochschulen in NRW, soweit diese die genannten Fachrichtungen als Studienrichtung oder -fach anbieten;
- rechtlich selbständige Fördervereine dieser Fachbereiche oder Fakultäten.
Es sind förderbar
- nach Nr. 2.1 der Richtlinie: Studentische Projekte im Rahmen einschlägiger Studiengänge, die sich Neuentwicklungen von Holzwerkstoffen, Holzkonstruktionen oder Gestaltungsmustern widmen oder alternative Verwendungsmöglichkeiten von Holz oder holzfaserhaltigen Materialien entsprechend der Zielstellung des jeweiligen Fachgebiets suchen;
- nach Nr. 2.2 der Richtlinie: Projekte zur Verbesserung des Informationsangebotes für Studierende über die Verwendung von Holz als Bau- und Werkstoff;
- nach Nr. 2.3 der Richtlinie: Projekte zur Initiierung und Verbesserung von Kooperationen zwischen Studierenden, Handwerk, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben. Diese Kooperationen sollen neue Holzwerkstoffe, Konstruktionen, Gestaltungsmuster oder alternative Verwendungs-möglichkeiten entdecken;
- nach Nr. 2.4 der Richtlinie: anteilige Ausgaben für studentische Exkursionen zu Holzbaubetrieben oder beispielhaften Holzbauobjekten
Förderbeträge: bis zu 10.000 EUR je Jahr und Hochschule / Förderverein.
Antragseinreichung: zu den Stichtagen jährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Unterlagen:
Richtlinie «Holz-Wissen» - mindestens gültig bis zum 30.06.2023
Antragsformular im *.pdf-Format
Angebotsvergleichsblatt
«De minimis» -Erklärung
Merkblatt «De minimis» -Beihilfen
Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Neutralitätserklärung
Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz
Flugblatt vom 27.03.2018 zur Richtlinie "Holz Wissen"
(Stand der Seite: 08.05.2023)