Extremwetter-Richtlinie
Zur Unterstützung bei der Schadensbewältigung im Wald und der Wiederbewaldung stellt das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen Förderangebote nach der Extremwetterfolgenrichtlinie bereit. Fördermittel sollen ab diesem Jahr vorrangig für die Wiederbewaldung eingesetzt werden.
Um die Umsetzung der Wiederbewaldung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wurden einige Änderungen im Förderverfahren durchgeführt. Umgestellt wird das Verfahren der Förderung von Einzelpflanzen und einzelnen Maßnahmen auf eine flächenbezogene Förderung, die die bisher einzeln zu beantragenden Maßnahmen auf der Fläche zusammenfasst.
Für die weiterhin erforderliche Umsetzung von Waldentwicklungstypen (WET) mit mindestens vier Baumarten ist künftig nur noch die Pflanzung der Haupt- und Nebenbaumarten vorgegeben. Als Begleitbaumarten können nun sämtliche Baumarten des Waldbaukonzeptes in frei wählbaren Anteilen ergänzt werden. Am Ende der Zweckbindung müssen jedoch mindestens vier Baumarten vorhanden sein.
Neu ist auch die Flächenförderung mit einem Festbetrag je Hektar für die Initialbegründung. Hiermit können das Freistellen von Naturverjüngung, die Anlage von Vorwald oder auch extensive Kulturbegründungsformen gefördert werden.
Eine Förderung von Maßnahmen nach 2.1.1, Mehraufwendungen für die Aufarbeitung des Holzes oder 2.2.2, Aufarbeitung befallenen Holzes darf nur noch in Ausnahmefällen erfolgen, wenn in besonderen Situationen aufgrund erhöhter Holzerntekosten, die durch die Lage des Nadelholzbestandes oder das Gelände begründet sind, nicht mit einem positiven erntekostenfreien Holzerlös gerechnet werden kann. Dies kann unter anderem bei Hiebsmaßnahmen in steilem oder feuchtem bis nassem Gelände der Falle sein (z.B. Steilhänge, Moorränder, Bruchwälder). Bei Maßnahmen an Verkehrswegen oder Bebauung ist eine Förderung nach 2.1.3 weiterhin uneingeschränkt möglich.
Zum Herunterladen für Sie
Handreichung: Vom Antrag bis zur Auszahlung
Richtlinien des MULNV - Bewältigung der Extremwetterfolgen (Stand: 14.06.2022) - aktualisiert am 23.06.2022
Anlage 1 dazu (Fördersätze je Hektar) aktualisiert am 08.06.2022
Anlage 2 dazu (Baumartenzusammenetzung je WET) aktualisiert am 08.06.2022
Anlage 3 dazu (Fördersätze zur Ex-RL) aktualisiert am 08.06.2022
Muster für Verjüngungs- und Maßnahmenplan - aktualisiert am 25.07.2022
Antragsformular vom 17.09.2021
Erl. d. MULNV vom 14.10.2020 zu Auslegungsfragen
Erl. d. MULNV vom 23.02.2022 - Aufarbeitung von Käferholz
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Anlage zur Beschreibung der Maßnahme (= Berechnungsblatt) vom 08.06.2022 für Maßnahmen der Wiederbewaldung = Nrn. 2.4.1, 2.4.3.1, 2.4.3, 2.4.9 der Ex-RL
Anlage zur Beschreibung der Maßnahme (= Berechnungsblatt) vom 23.06.2022 für alle alten Maßnahmen der Ex-RL, die ab dem 08.06.2022 noch förderfähig sind
Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihren zuständigen Revierförster wegen der forstfachlichen Stellungnahme!
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Waldbaukonzept
Herkunftsempfehlungen
Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) - 2020, LHO
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-G) - 2020, LHO
Eigenerklärung zu Zuverlässigkeit
Neutralitätserklärung
Angebotsvergleichsblatt
Einverständnis- / Verpflichtungserklärung des Flächeneigentümers
Formular zur Beantragung der Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer
FAQ - Häufig gestellte Fragen - Stand 20.06.2022 (aktualisiert 14.07.2022)
Erl. d. MULNV zur Berücksichtigung von Fachkonzepten bei der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen
(Stand: 25.07.2022)