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Förderung für
den Waldbesitz

Direkte Förderung in WG

11.06.21

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seine bisherigen Betreuungsdienstleistungen von der indirekten Förderung nach Entgeltordnung um auf eine direkte Förderung. Die Richtlinie zur Unterstützung einer eigenständigen Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften ist nun veröffentlicht.

Die Förderung dient zur Umsetzung der Ziele nach § 1 und § 41 des Bundeswaldgesetzes und zielt darauf ab, die Bewirtschaftung und Pflege des Gemeinschaftswaldes zum Nutzen der Anteilsberechtigten und des öffentlichen Wohls nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen zu unterstützen.

Zum Abruf der Fördermittel reichen Sie regelmäßig Verwendungsnachweise ein. Diese sind oft unvollständig oder fehlerhaft. Unsere Rückfragen ziehen bei den Zusammenschlüssen wie auch bei mir zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich. Um Fehlerquellen auszuschließen, wurde ein Merkblatt zur Vermeidung der häufigsten Fehler erstellt.

Förderbar ist die Ausführung folgender (nicht der Holzvermarktung zuzuordnender) forstwirtschaftlicher Maßnahmen:

  • Wirtschaftsplanung,
  • biologische Produktion,
  • technische Produktion,
  • Förderung der Biodiversität im Wald.

Hierzu zählen auch gelegentliche oder anlassbezogene, fachliche und allgemeine Auskünfte, Anregungen und Informationen für Waldbesitzende in Nordrhein-Westfalen.

Förderanträge richten Sie bitte direkt an die Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung in Münster. Der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmenbeginn kann auf Antrag schriftlich zugelassen werden. Sie müssen ihn jedoch vor Vertragsschluss zusammen mit dem Förderantrag beantragen und auf meine Genehmigung warten. Helfen Sie in Ihrem eigenen Interesse, nicht heilbare Förderhindernisse zu vermeiden, und nehmen Sie bitte vorher Kontakt zu den Ansprechpartnern auf (Kontaktdaten im grünen Kasten rechts), bevor Sie Angebote einholen oder einen Dienstleistungsvertrag abschließen.

Die Förderrichtlinie zur direkten Förderung, das Antragsformular sowie weitere Anlagen können Sie hier abrufen.

 

Informationsplattform für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Firma UNIQUE forestry and land use GmbH mit der Kommunikation und Begleitung im aktuellen forstlichen Veränderungsprozess beauftragt.

In diesem Rahmen wurde im Internet die Informationsplattform Waldbauernlotse für die Einführung der direkten Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse eingerichtet.
 

(Stand: 29.02.2024)

Fragen rund um Beantragung, Bewilligung und Abwicklung

Antragstellung und Bewilligung

Wald und Holz NRW
Tobias Gerbershagen
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 465
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Verwendungsnachweisverfahren

Wald und Holz NRW
Pia Brockhoff
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 475
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