Förderung von Holzvermarktungsorganisationen
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die Unterstützung der eigenständigen nichtstaatlichen Holzvermarktung, um strukturelle Wettbewerbsnachteile zu überwinden. Die Förderung zielt darauf ab, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse beim Aufbau kooperativer, langfristig stabiler und marktfähiger sowie waldbesitznaher Holzvermarktungsstrukturen zu unterstützen.
Es sind förderbar
- nach Nr. 2.1: Gründung oder substantielle Erweiterung von Holzvermarktungsorganisationen.
- nach Nr. 2.2: Stärkung neu gegründeter oder bestehender Holzvermarktungsorganisationen.
- nach Nr. 2.3: Schaffung von nichtstaatlichen Vermarktungsorganisationen, die den gebündelten Verkauf bzw. der Vermittlung von Rohholz aus forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen zum Ziel haben.
Förderanträge können ab sofort bei den Regionalforstämtern oder direkt bei der Geschäftsstelle Forst gestellt werden.
Die Bewilligung erfolgt durch Wald und Holz NRW gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung NRW i.V.m. der «Leitlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)».
Die «Leitlinie» zur Holzvermarktung (HOMA), das Antragsformular sowie weitere Anlagen können Sie hier abrufen.
Unterlagen:
Leitlinie «Holzvermarktung (HOMA) 2018»
Antragsformular 02.08.2019
Angebotsvergleichsblatt
«De minimis» -Merkblatt
«De minimis» -Erklärung
Nachweis der Eigenmittel
Kreditbereitschaftserklärung
Rechtsbehelfsverzichtserklärung
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Neutralitätserklärung
Belegliste
ANBest-P (Homa) - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung
Formular zur Beantragung der Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer
(Stand der Seite: 26.01.2023)