Wiederaufbau-Richtlinie
Das Land NRW trägt mit der Wiederaufbau-Richtlinie dazu bei, hochwasserbedingte Schäden zu beseitigen und bauliche Anlagen, Gebäude und öffentliche Infrastruktur wieder aufzubauen, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind und die in der Gebietskulisse (Anlage 1) liegen.
(Stand: 26.04.2022)