Direkte Förderung
in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seine bisherigen Betreuungsdienstleistungen um, von der indirekten Förderung nach Entgeltordnung auf eine direkte Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse Nordrhein-Westfalens (i.S.d. Bundeswald- und Landesforstgesetzes). Daher werden Zuwendungen zur Unterstützung einer eigenständigen und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung u.a. für Forstbetriebsgemeinschaften gewährt. Die Förderung zielt darauf ab, strukturelle Nachteile der Forstwirtschaft zu überwinden.
Zum Abruf der Fördermittel reichen Sie regelmäßig Verwendungsnachweise ein. Diese sind oft unvollständig oder fehlerhaft. Unsere Rückfragen ziehen bei den Zusammenschlüssen wie auch bei mir zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich. Um Fehlerquellen auszuschließen, wurde ein Merkblatt zur Vermeidung der häufigsten Fehler erstellt.
Die Waldgenossenschaften nach Gemeinschaftswaldgesetz gehören nicht mehr zum Kreis der Zuwendungsempfänger. Diese sind ab sofort nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz förderfähig.
Förderbar ist die Ausführung folgender (nicht der Holzvermarktung zuzuordnender) forstwirtschaftlicher Maßnahmen:
- Wirtschaftsplanung,
- biologische Produktion,
- technische Produktion,
- Förderung der Biodiversität im Wald.
Hierzu zählen auch gelegentliche oder anlassbezogene, fachliche und allgemeine Auskünfte, Anregungen und Informationen für Waldbesitzende in Nordrhein-Westfalen.
Inzwischen gibt es eine Änderung der Förderrichtlinien, die die „De minimis“ -Regelung betrifft. Wer weniger als 25,0 ha Mitgliedsfläche innerhalb des forstlichen Zusammenschlusses hat, braucht keine „De minimis“-Erklärung mehr vorzulegen und keine Leistungskalkulation mehr zu erstellen. Diese Änderung hat allerdings zur Folge, dass ein jährlicher Förderhöchstbetrag je Mitglied unter 25,0 Hektar festgesetzt werden musste.
Als wesentliche Erleichterung ist der Umgang mit Belegen zu nennen. Künftig sind Belege wie Rechnungen oder Zahlungsnachweise nur noch auf Verlangen vorzulegen. Es genügt, mit dem Verwendungsnachweis eine Belegliste einzureichen.
Eine weitere Änderung betrifft die Auftragsvergabe. Aufträge ab einem Wert von 500.000 EUR sind nun öffentlich auszuschreiben, bei Aufträgen unterhalb dieser Wertgrenze sind weiterhin mindestens drei geeignete Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Förderanträge richten Sie bitte weiterhin direkt an die Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung in Münster. Der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmenbeginn kann auf Antrag von mir schriftlich zugelassen werden. Sie müssen ihn jedoch vor Vertragsschluss zusammen mit dem Förderantrag beantragen und auf meine Genehmigung warten. Helfen Sie aber bitte in Ihrem eigenen Interesse, nicht heilbare Förderhindernisse zu vermeiden, und nehmen Sie bitte Kontakt zu den Ansprechpartnern im grünen Kasten rechts auf, bevor Sie Angebote einholen oder einen Dienstleistungsvertrag abschließen.
Die Förderrichtlinie zur direkten Förderung, das Antragsformular sowie weitere Anlagen können Sie hier abrufen.
Unterlagen:
Förderrichtlinie «Direkte Förderung » in forstwirtschaftichen Zusammenschlüssen (Lesefassung seit 18.05.2021) (#)
Erl. d. MULNV v. 24.08.2020 zur Änderung der Förderrichtlinie «Direkte Förderung » in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Muster 1 = Antragsformular
Änderungsantrag zur Stundenerhöhung
Anlage zu Muster 1 = Mitgliederliste
Belegliste
Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Neutralitätserklärung
Matrix zur Bewertung eingeholter Angebote (Beispiel)
Leistungskalkulation
Leistungsverzeichnis (aktuell 09.01.2023)
Kurzfassung: Ablauf bei der direkten Förderung
Tätigkeitsnachweis
Anlage zum Tätigkeitsnachweis (Blockbildung) - Beispiel
Merkblatt zum Verwendungsnachweis
Formular zur Beantragung der Unternehmernummer bei der Landwirtschaftskammer
«De minimis» -Erklärung (*.pdf -Fassung)
«De minimis» -Erklärung (*.xls -Fassung zum Ausfüllen)
«De minimis» -Merkblatt
Informationsplattform für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Firma UNIQUE forestry and land use GmbH mit der Kommunikation und Begleitung im aktuellen forstlichen Veränderungsprozess beauftragt.
In diesem Rahmen wurde im Internet die Informationsplattform Waldbauernlotse für die Einführung der direkten Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse eingerichtet.
(Stand der Seite: 20.11.2023)
Fragen rund um Beantragung, Bewilligung und Abwicklung
Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung
Antragstellung und Bewilligung
Verwendungsnachweisverfahren