Unbekannte Verbissgutachten?
Erkenntnisse liegen vor
Das Regionalforstamt Bergisches Land schließt in diesem Jahr den Zyklus der Verbissgutachten ab. Dann wird für jedes Jagdrevier eine Aussage zur waldverträglichen Dichte des Wildbestandes vorliegen.
Daraus ergeben sich wertvolle Hinweise, mit welchen Methoden die klimastabile Wiederbewaldung gelingen kann. Wie kommen Wissbegierige an diese Information? Welchen konkreten Nutzen hat man davon?
Doch vorab: wie kam das Regionalforstamt zur jeweiligen Klassifizierung eines Jagdreviers in den Ampelfarben rot, gelb und grün? Grundlage ist eine standardisierte Aufnahme auf Verjüngungsflächen. Ein Raster 0,5 km x 0,5 km bestimmt die Flächen vor. Es kann also sein, dass eine Ihrer Flächen besucht wurde oder eine bei Nachbarn. Mit Ende des Winters wird gezählt, wieviele der Leitknospen an Hauptbaumarten durch Schalenwild verbissen wurden. Die Verlustquote bildet die erste Säule der Erkenntnis. Die Zweite ist das aufmerksame Auge des Aufnehmenden gepaart mit forstlichem Erfahrungswissen. Es gilt einzuschätzen, inwieweit der aktuelle Wildbestand die waldbaulichen Ziele der Zukunft beeinträchtigen wird. Lautet etwa das Ziel „Eichenanteil erhöhen“, gleichzeitig ist aber erkennbar, dass andere Vegetation stark verbissen ist, so werden Eichenanpflanzungen nur mit Schutz gelingen.
Haben Sie Interesse an einem Gutachten, müssen Sie wissen, dass diese nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, sondern vertraulich behandelt werden. Nur Bewirtschaftende und Jagdausübende sollen davon profitieren. Berechtigte wenden sich gerne an das Forstamt.
Ein Gutachten hilft Bewirtschaftenden abzuschätzen, welche Baumarten im konkreten Umfeld problemlos gedeihen, oder ob eher die Investition in Schutzmaßnahmen anzuraten ist. Jagdausübende erhalten zum Beispiel Hinweise, wo die Jagd auf Rehwild besonders konzentriert werden sollte.
Autor: Hermann Fröhlingsdorf, Wald und Holz NRW
Kontakt
Waldblatt Frühjahrsausgabe 2024
Überregional
"Wir sind die Partner des Waldes“
Wer gut pflanzt, der gut erntet
Eingeführte Baumarten in der Wiederbewaldung
Ihr Regionalforstamt