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Förderung für
den Waldbesitz

Einfacher Einstieg für alle in die Wiederbewaldung

Die Wiederbewaldungsprämie

21.03.24Waldblatt

Das neue Förderprogramm „Wiederbewaldungsprämie“ – 800 € für mindestens 400 Bäume je Hektar – ist für nahezu alle von der Borkenkäferkalamität betroffenen Waldbesitzende interessant.

Mit der „Wiederbewaldungsprämie“ wird es Waldbesitzenden besonders leichtgemacht, Fördergelder für die Aufforstungen zu beantragen und risikolos einzusetzen.

Das neue Programm ergänzt die beiden etablierten Fördermodule „Wiederbewaldung im Standardverband“ und „Initialbegründung“.

Bei der Wiederbewaldung im Standartverband wird mit mindestens vier Baumarten bereits heute der gewünschte Mischwald begründet. Das Fördermodul stellt den „Gold-Status“ dar und gewährt die höchsten Fördersätze, mitunter bis zu 12.700 € pro Hektar. Es ermöglicht am besten klimastabilen Mischwald auf Dauer bereits heute anzulegen. Basis ist das forstwissenschaftlich fundierte Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalens.

Davon abgestuft ist die Initialbegründung. Hier ist das Ziel vor allem, Lücken bei aufgelaufener Naturverjüngung durch zusätzliche Baumarten zu schließen oder eine spärlich aufgelaufene Naturverjüngung auszupflanzen. Dabei müssen später mindestens 35 % der Fläche mit heimischem Laubholz bestockt sein. Dazu zählt auch Naturverjüngung aus Eberesche und Birke. Ebenso kann durch dieses Modul ein Vorwald gefördert werden. Das Modul ist quasi der „Silber-Status“ in der Wiederbewaldung. Es ermöglicht kostengünstig einen Einstieg in die Wiederbewaldung mit hohen Anteilen an Naturverjüngung.

Das nun zusätzlich eingeführte Modul der Wiederbewaldungsprämie ist hingegen ein besonders einfacher Einstieg in die Wiederbewaldung. Folgende Eckpunkte sind maßgebend:

  • aktive Pflanzung von mindestens 400 Bäumen, es können auch mehr sein
  • gleichmäßig verteilt
  • alle standortgerechten Baumarten des Waldbaukonzeptes, außer Fichte, werden gefördert
  • keine 4 Baumarten nötig, ein und dieselbe Baumart reicht aus
  • kein Mindestanteil heimischer Laubbaumarten nötig
  • Keine Zweckbindungsfrist – ihre Wiederaufforstung wird nur einmal direkt nach der Pflanzung vom Forstpersonal des Regionalforstamtes abgenommen

Begleitend sind folgende Informationen für Sie wichtig:

  • Einzelbeantragung wie Sammelanträge über die Forstbetriebsgemeinschaft möglich
  • De-Minimis Auskunft erforderlich
  • Keine Bestellung der Pflanzen vor Bewilligung Ihres Antrages
  • Keine Kombination mit anderen Wiederbewaldungsförderungen auf derselben Fläche innerhalb von drei Jahren nach Pflanzung möglich

Bei Fragen, zum Antragsverfahren stehen die örtlichen Revierleiterinnen und Revierleiter des Regionalforstamtes Bergisches Land zur Verfügung. Ihre örtlichen Ansprechpartner können Sie unter folgendem Link unter dem Reiter „Förster/ -innen vor Ort“ abrufen.

Wir bitten Sie, sich gerade jetzt über die Möglichkeiten der Förderangebote zur Wiederbewaldung zu informieren, weil sich das Zeitfenster für eine einfache und damit auch kostengünstige Wiederbewaldung der geschädigten Waldflächen mehr und mehr schließt. Je länger mit klaren Entscheidungen gewartet wird, desto ungünstiger gestalten sich die waldbaulichen Möglichkeiten der Wiederbewaldung und damit der ökonomischen Ertragskraft.

Sprechen Sie uns daher gerne an.

Ihr
Jörn Hevendehl
Leiter des Regionalforstamtes Bergisches Land


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