Wer gut pflanzt, der gut erntet
Durch die Verwendung von herkunftsgesichertem Saatgut können wir sicherstellen, dass die nachfolgenden Generationen von Bäumen robust und an die örtlichen Bedingungen angepasst sind. Dies ist entscheidend, um einerseits die genetische Vielfalt zu erhalten und zum anderen die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber Krankheiten, Schädlingen und Umweltveränderungen zu stärken. Darüber hinaus ermöglicht es uns, die Qualität und Produktivität der Wälder langfristig zu erhalten und sicherzustellen, dass sie weiterhin wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen erfüllen können.
Seit dem 1. November 2023 bin ich, Markus Weber, in der Funktion des Kontrollbeamten für forstliches Vermehrungsgut nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) als Nachfolger von Martin Lappe tätig. Die spannende und wichtige Aufgabe, neue, qualitativ hochwertige Waldbestände als künftige Saatgutbestände nach einem festgelegten Zulassungsverfahren auszuweisen, hat mich dabei besonders gereizt.
Meine Tätigkeiten nach dem Forstvermehrungsgutgesetz sind vielfältig. Zu den Hauptaufgaben gehört die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Produktion, den Handel und die Verwendung von forstlichem Vermehrungsgut. Dieses trägt zur Sicherung der Qualität und Nachhaltigkeit des forstlichen Vermehrungsguts bei. Die Kernaufgabe ist und bleibt aber die Zulassung neuer Saatgutbestände.
Wenn Sie als Waldbesitzende glauben, qualitativ entsprechende Bestände, egal welcher Baumart, zu besitzen, haben Sie die Möglichkeit, über Ihr zuständiges Regionalforstamt diese potentiellen Saatgutbestände an mich zu melden. Bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen würde ich mit Ihnen ein entsprechendes Verfahren zur Anerkennung einleiten. Mehr dazu finden Sie unter dem Link. Insbesondere auf den Seiten 52 und 53 finden Sie eine Übersichtstabelle mit den Mindestanforderungen der Baumarten, die dem FoVG unterliegen.
Halten Sie bitte auf der Suche nach geeigneten Beständen weiterhin die Augen offen, denn gerade in nächsten Jahren wird aufgrund der Kalamitätsereignisse eine sehr große Nachfrage nach forstlichem Vermehrungsgut bestehen. Ganz abgesehen von den zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten für die Forstbetriebe durch die Saatgut- und Wildlingsvermarktung. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich daran arbeiten, das Angebot an Erntebeständen zu erhöhen. Ein großes Angebot an Beerntungsmöglichkeiten erhöht die Verfügbarkeit von Saatgut und macht sie zu attraktiven Anbietern am Markt.
Insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen zurzeit 1069 Saatguterntebestände und 28 Samenplantagen im Erntezulassungsregister ausgewiesen.
Die Saatgutbeauftragten der Regionalforstämter und ich stehen bei Fragen zum Themenkomplex Saatgut gerne zur Verfügung.
Autor: Markus Weber, Wald und Holz NRW
Kontakt
Fachbereich IV - Hoheit,
Saatgutkontrolle, Landesstelle nach Forstvermehrungsgutgesetz
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