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Förderung für
den Waldbesitz

Verbissgutachten

Erster Abschluss im Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe

10.04.25Waldblatt

Im Landesjagdgesetz unter § 22 Abschussregelung Absatz 5 heißt es: „Zur Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden hat die Forstbehörde in regelmäßigem Turnus von drei bis fünf Jahren ein Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder (Verbissgutachten) zu erstellen.

Das Verbissmonitoring und die daraus resultierenden Verbissgutachten werden seitens der Forstbehörde für die waldreicheren Jagdbezirke gemacht. Damit werden Einschätzungen über die Notwendigkeit, die Intensität regulatorischer Eingriffe in den Wildbestand anzupassen, gegeben.

Die großen Schadereignisse der vergangenen Jahre, die im Zusammenhang mit den Klimaveränderungen stehen (Trocknis, Borkenkäfer), haben in den letzten Jahren für viel Arbeit im Wald gesorgt, beispielsweise beim Holzeinschlag und der Wiederbewaldung. Das Verbissmonitoring konnte daher nicht prioritär bearbeitet werden. In 2024 sind fast 250 Jagdbezirke im Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe bearbeitet worden. Zum Vergleich: in allen Vorjahren zusammen waren es 239. Eine Aufgabe, die mit koordinierter Kooperation unter den Revierleitenden sowie Unterstützungskräften fristgerecht gelungen ist.

Erstmals sind 2024 auch landesweit alle Verbissgutachten zu einem Abschluss gekommen.

Die Ergebnisse der Inventurperiode 2024 sind beachtlich, aber wenig verwunderlich, da sie sich in die Ergebnisse der Vorjahre einreihen und die Tendenzen in der Entwicklung bestätigen. Ein Trend, der eine Abnahme der als „nicht gefährdet“ (knapp 4 %) eingestuften Jagdbezirke in der Gesamtheit erkennen lässt. Die Jagdbezirke, die mit „gefährdet“ (etwa 55 %) oder „erheblich gefährdet“ (circa 41 %) bewertet wurden, sind anteilig deutlich präsenter. Diese Ergebnisse sind beunruhigend, aber für den Praktiker und die Praktikerin nicht weiter überraschend, da Forstkulturen ohne mechanischen oder chemischen Schutz nur selten zum gewünschten waldbaulichen Ziel heranwachsen, ohne dabei durch Wildschäden und damit korrespondierenden Zuwachsverluste in irgendeiner Weise belastet zu sein. Auch vorhandene Naturverjüngung wird durch Verbiss oft so stark selektiert, dass eine ausreichende Baumartenvielfalt häufig nicht mehr gegeben ist.

Die berechtigten Personen und Institutionen (wie Eigenjagdbesitzende oder Untere Jagdbehörden) haben die Verbissgutachten zugesendet bekommen. Die Gutachten zeigen, ob ein Problem mit überhöhten Wildbeständen vorliegt und sollen unter anderen eine Basis für einen Dialog zwischen den Jagdausübenden und den Waldbesitzenden sein. Den Wald fit für die Folgen des menschengemachten Klimawandels zu machen, kann nur funktionieren, wenn die Wildbestände soweit reguliert werden, dass nicht am Ende das Wild bestimmt, was angepflanzt werden kann oder was von der Verjüngung stehenbleibt.

Autor: Michael Schulz, Wald und Holz NRW


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