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Förderung für
den Waldbesitz

Forsteinrichtung für die FBGen im Münsterland

13.06.24Waldblatt

Zum Stichtag 1. Januar 2025 sind für drei Forstbetriebsgemeinschaften im nördlichen Münsterland neue Forsteinrichtungen geplant. Es geht um eine Waldfläche von 5.260 Hektar, die sich im Eigentum von fast 400 Waldbesitzeden befindet. Nachfolgend sollen deshalb Nutzen und Vorteile der Forsteinrichtung für die Forstbetriebsgemeinschaften und die einzelnen Waldbesitzenden vorgestellt werden.

Die Forsteinrichtung ist als mittelfristige Betriebsplanung zu verstehen und hat als solche den Zweck, dem Forstbetrieb – und damit den Waldbesitzenden sowie dem betreuenden Forstpersonal – Daten über den Zustand des Waldes zu liefern. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen geplant werden, um die Betriebsziele unter Beachtung der Bewirtschaftungsgrundsätze zu erreichen.

Die Forsteinrichtungswerke für Forstliche Zusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen werden im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Dieses übernimmt auch die Kosten für die Durchführung der Einrichtungsarbeiten. Aufwendungen entstehen der Forstbetriebsgemeinschaft lediglich durch die Mitwirkung der zuständigen Revierleitung, unter anderem durch die Erstellung des Vorberichtes und die Teilnahme an der Einleitungsverhandlung, der Waldabnahme, dem Planwunschtermin und der Schlussverhandlung. Sofern ein Dienstleistungsvertrag besteht, sind diese Tätigkeiten förderfähig im Rahmen der Direkten Förderung. Auf Wunsch der einzelnen Waldbesitzenden können individuelle Waldbesitzermappen beauftragt werden. Diese können über das Planungsbüro bezogen werden, sie sind ebenfalls kostenpflichtig. Die Waldbesitzermappe enthält alle betrieblichen Informationen der Forsteinrichtung bezogen auf den jeweiligen Forstbetrieb, so zum Beispiel Zusammenstellungen über geplante Nutzungen und Verjüngungsmaßnahmen.

Eine aktuelle Forsteinrichtung ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Forstbetriebsgemeinschaft in Nordrhein-Westfalen Fördermittel aus der Direkten Förderung in Anspruch nehmen kann. Auf diesem Wege werden die Tätigkeiten im Rahmen der forstlichen Betreuung mit bis zu 80 % durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Die Forsteinrichtung der Forstbetriebsgemeinschaft und hier insbesondere die Bestandesdaten der einzelnen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind eine wichtige Arbeitshilfe für die zuständige Revierleitung. Im Rahmen der forstlichen Betreuung können durch die Nutzung bestandesbezogener Daten Maßnahmen im Wald zielgerichtet und so präzise wie möglich vorbereitet und geplant werden.

Auch der einzelnen Waldbesitzerin bzw. dem einzelnen Waldbesitzer bietet eine aktuelle Forsteinrichtung zahlreiche Vorteile:

  • Es werden umfangreiche Datengrundlagen der eigenen Waldflächen in Form von Kartenmaterial und Planungsdaten zur Verfügung gestellt.
  • Das Forsteinrichtungswerk enthält Aussagen zur Geschichte und Entwicklung der einzelnen Waldflächen, es macht Angaben zur Qualität von Böden und aufstockenden Beständen und damit dem Wert des Waldes. Hierdurch kann es eine Grundlage für Vererbung, Kauf oder Verkauf sein.
  • Es enthält detaillierte Vorschläge für die Bewirtschaftung der eigenen Waldflächen über einen Zeitraum von zehn Jahren, u.a. zu Maßnahmen, Holzerntemengen und waldentwicklungstypenbezogener Kulturplanung.
  • Die Forsteinrichtung gibt Hinweise auf weitere Faktoren von grundlegender Bedeutung, wie z.B. Landschaftspläne, Naturschutzgebiete und Wasserschutzgebiete. Diese können Einfluss auf die Bewirtschaftung haben.
  • Holznutzungen infolge höherer Gewalt können gemäß § 34 b Einkommenssteuergesetz steuerlich vergünstigt werden. Diese besonderen Steuervergünstigungen bei Schadereignissen sind zum Teil nur mit einem anerkannten steuerlichen Nutzungssatz aus einem Forsteinrichtungswerk möglich.

Die Waldbesitzerin bzw. der Waldbesitzer kann erheblich dazu beitragen, dass die Forsteinrichtung eine hohe Qualität und Aktualität bekommt, indem sie oder er zeitnah Flächenveränderungen (Zu- und Abgänge) an die Geschäftsführung der jeweiligen Forstbetriebsgemeinschaft meldet und im Rahmen eines laufenden Einrichtungsverfahrens einen Abgleich der gelieferten Daten mit den eigenen Unterlagen durchführt.  In der Regel erfolgt hierzu in einem laufenden Einrichtungsverfahren eine frühzeitige Information durch das beauftragte Planungsbüro an die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer der Forstbetriebsgemeinschaft.

Denn grundsätzlich gilt: je gründlicher die Vorarbeiten, desto besser ist das Ergebnis.

Autor: Florian Skornitzke, Wald und Holz NRW


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