Skip to main content
Förderung für
den Waldbesitz

Verbissgutachten im Regionalforstamt Münsterland

Zusammenfassung der Ergebnisse für den Zeitraum 2021 bis 2023

21.03.24Waldblatt

Weil sich Entwicklungsprozesse im Wald über mehrere Jahrzehnte hinziehen, haben Wildschäden nicht nur kurzfristig negative Auswirkungen auf die Waldentwicklung (Absterben, Zuwachsverlust, Ausfall von Naturverjüngung und Kulturen), vielmehr zeigen sie in der Regel auch in der Zukunft gravierende Folgen. 

Verzögerte Entwicklung, Zuwachsverlust, Deformationswuchs, Krankheitserscheinung wie Fäulen, teilweise mit nachfolgendem Absterben sind Erscheinungen, die  die Produktion von qualitativ hochwertigem Holz über Generationen beeinträchtigen. Die Folgen sind neben erhöhtem Zeit- und Produktionsaufwand teilweise enorme Ertragseinbußen zum Erntezeitpunkt. Überhöhte Wildbestände haben nicht nur ökonomische Schäden zur Folge, sondern auch ökologische. Durch anhaltend hohen Wilddruck kommt es zur Baumartenentmischung in den Wäldern. Als Folge gibt es dort weniger Struktur- und Bestandesvielfalt. Dadurch entwickeln sich die Wälder weniger klimastabil und tragen also ein höheres Risiko für einen vollständigen Ausfall im Klimawandel. Nur eine konsequente Absenkung der oft viel zu hohen Wildbestände kann dem entgegenwirken.

Wie in ganz Nordrhein-Westfalen werden auf Grundlage von § 22 (5) Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen auch im Regionalforstamt Münsterland seit mehreren Jahren Verbissgutachten erstellt. Erste Aufnahmen wurden seit 2015 zunächst nur im Staatswald durchgeführt. Seit 2021 werden diese systematisch auch in den privaten und kommunalen Eigenjagdbezirken sowie in den Jagdgenossenschaften angefertigt.

Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Jahren 2021 bis 2023 im Regionalforstamt Münsterland (Florian Skornitzke, Wald und Holz NRW)

Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass bei den 221 untersuchten Eigenjagdbezirken das waldbauliche Betriebsziel in 93 Fällen (42,1 %) erheblich gefährdet und in 77 Fällen (34,8 %) gefährdet ist. In nur 51 Fällen (23,1 %) konnte keine Gefährdung festgestellt werden. Bei den Genossenschaftsjagdbezirken sind die Ergebnisse noch drastischer. So ist hier in 37 (66,1 %) Jagdgenossenschaften das waldbauliche Betriebsziel erheblich gefährdet, in 13 (23,2 %) gefährdet und nur in 6 (10,7 %) nicht gefährdet.

Als Konsequenz ergibt sich, dass aufgrund der festgestellten Verbissschäden im überwiegenden Teil der bisher untersuchten Jagdbezirke das waldbauliche Betriebsziel gar nicht oder nur mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand über Zaunbau und Einzelschutz erreicht werden kann.

Im Bereich des Regionalforstamtes Münsterland gab es im betrachteten Zeitraum insgesamt 1.688 Jagdbezirke. Nicht in allen wurden und werden Aufnahmen durchgeführt. Damit aussagekräftige Zahlen entstehen können, müssen die Jagdbezirke für die Verbissgutachten bestimmte Kriterien erfüllen. So sind nur die Jagdbezirke aufnahmerelevant, die über einen Waldanteil von mindestens 15 % verfügen und die zugleich einen Anteil an zusammenhängenden Waldflächen mit einer Mindestgröße von 30 ha haben. In diesen Jagdbezirken wird das waldbauliche Betriebsziel auf seinen Gefährdungsgrad hin untersucht.

Im Zuständigkeitsbereich des Regionalforstamtes Münsterland entsprechen aktuell 572 Jagdbezirke den genannten Kriterien. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Relevanz von Jagdbezirken durch An- und Abgliederungen sowie durch das Erlöschen von Jagdbezirken laufend ändern kann. Ob ein Jagdbezirk den Relevanzkriterien entspricht, muss also regelmäßig überprüft werden. Von den oben genannten 572 Jagdbezirken sind 436 Eigenjagdbezirke und 136 Genossenschaftsjagdbezirke. Seit 2021 wurden durch die Försterinnen und Förster des Regionalforstamtes Münsterland Verbissaufnahmen in 277 Jagdbezirken (oder 48,4 % der relevanten Jagdbezirke) mit einem Ergebnis abgeschlossen. In 20 Jagdbezirken (oder 3,5 %) wurden die Aufnahmen storniert, da sich die vorhandenen Bestände nicht in einem verjüngungsrelevanten Stadium befanden. Verwertbare Ergebnisse liegen aktuell somit für 221 Eigenjagdbezirke und 56 Genossenschaftsjagdbezirke vor.

Autor: Florian Skornitzke, Wald und Holz NRW

Kontakt

Wald und Holz NRW
Florian Skornitzke
Albrecht-Thaer-Straße 22
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 448
Mobil: +49 171 58 72 887
vCard: laden

» Seite drucken