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Förderung für
den Waldbesitz

Wiederaufbau der forstlichen Wege

nach der Hochwasserkatastrophe 2021

06.12.23Waldblatt

Um den Wiederaufbau von privater und öffentlicher Infrastruktur zu unterstützen, haben das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund im Rahmen eines Wiederaufbaufonds unter anderem Fördermittel für den Wiederaufbau der forstlichen Wege bereitgestellt.

Zerstörter Waldweg nach dem Hochwasserereignis 2021. (Foto: Bernhard Ohlerth, Wald und Holz NRW)

Mit der Änderung der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW im Juni 2022, gab es hierbei die Möglichkeit für die privaten Waldbesitzenden, die geschädigten Wege, die von öffentlichem Interesse sind, im Rahmen der Wiederaufbaupläne der Kommunen anzumelden. Dadurch fallen diese Wege unter den Punkt 6 der Wiederaufbaurichtlinie „Aufbauhilfen für die kommunale Infrastruktur“. So ist ein Fördersatz von bis zu einhundert Prozent auch für die privaten Waldbesitzenden möglich. Die Mehrwertsteuer ist nicht mitgefördert.

Diese Fördermittel können nicht, wie es bei der forstlichen Förderung sonst üblich ist, über das Regionalforstamt beantragt werden. Die betroffenen Waldbesitzenden müssen die geschädigten Wege in den kommunalen Wiederaufbauplänen bis zum 30. Juni 2026 aufnehmen lassen. Informationen zu den genauen Anforderungen an die Aufnahme in den Plänen können die jeweilige Kommune oder das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde liefern. Entsprechend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regionalforstamtes beraten die betroffenen Waldbesitzenden zur Aufnahme ihrer geschädigten Wege in den kommunalen Wiederaufbauplänen und übernehmen die weitere Abwicklung mit den Kommunen. Das Regionalforstamt ist erreichbar unter der Telefonnummer 02486 8010-0 oder per E-Mail unter Hocheifel-Zuelpicher-Boerde@wald-und-holz.nrw.de.

Notreparaturen Wege - Sofortmaßnahmen

Nach dem Starkregenereignis im Juli 2021 musste eine schnellstmögliche Befahrbarkeit der forstlichen Hauptwege vor allem für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sichergestellt werden. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen konnte die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Zuständigkeitsbereich des Regionalforstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde hierbei mit einem Gesamtbetrag in Höhe von ca. 180.000 Euro finanziell unterstützen. Die letzten Maßnahmen hierzu wurden im Juni 2022 beendet.

Autorin: Chantal Schwerdt, Wald und Holz NRW


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