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Förderung für
den Waldbesitz

Bürgerwaldgenossenschaften

06.12.23Waldblatt

­Ein Modell zur Teilhabe der Gesellschaft an der Gestaltung und Bewirtschaftung des Waldes in NRW

Der Fokus der Gesellschaft richtet sich zunehmend auf den Zustand und die (Nicht-)Bewirtschaftung des Waldes.

Auch seine Funktionen und Wirkungen werden dabei verstärkt betrachtet. Die Landesregierung NRW hat in Ihrem Koalitionsvertrag im Juni 2022 dazu folgende Aussage beschlossen:

Wortlaut Koalitionsvertrag (Zeilen 1398-1400):

“Um die Bewirtschaftung bzw. Reaktivierung von Waldflächen zu ermöglichen, unterstützen wir Bürgerwaldgenossenschaften. Der Landesbetrieb Wald und Holz soll hierbei beraten und Gründungen unterstützen."

Zur Umsetzung dieses Ziels wurde im Auftrag und in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW - Wald und Holz NRW, Fachbereich III Team Gemeinschaftswaldgesetz, eine Projektskizze zur Umsetzung der Aussage erarbeitet.

Aufgrund sich massiv ändernder Rahmenbedingungen für den Wald, sowohl hinsichtlich seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung für die Daseinsvorsorge (Ökosystemleistungen) als auch im Hinblick auf die Waldbesitzenden (Generationenwechsel, Ortsferne, Entfremdung vom Eigentum, Herausforderung durch Großkalamität, Verlust von Einnahmemöglichkeiten), kommt dem Angebot zusätzlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle eine wachsende Bedeutung zu.

Die gemeinschaftliche Bewirtschaftung rückt zunehmend in den politischen und gesellschaftlichen Fokus.

Das Gemeinschaftswaldgesetz NRW bekommt, ausgehend von den zugrundeliegenden historischen Waldnutzungsformen, eine aktuelle Bedeutung. Zunehmendes Interesse der Bevölkerung am „Ökosystem Wald“ sowie die vielfache Forderung an einer Mitbestimmung bei der (Nicht-)Bewirtschaftung von Waldflächen macht es erforderlich, entsprechende alternative Modelle anzubieten. Einen ersten Aufschlag hierzu lieferte das Waldklimafondsprojekt „GemWaBewirt“ (2014-2017), welches erste Modelle skizzierte.

Erfahrungen und Initiativen nach dem Großschadensereignis “Kyrill“ hinsichtlich des Überganges von Waldeigentum im Raum Remscheid haben dort zur Gründung der bundesweit ersten Bürgerwaldgenossenschaft im Jahr 2013 geführt (Wald 2.0).

Die Bürgerwaldgenossenschaft Remscheid e. G. als ein Beispiel ist nach unserem Kenntnisstand bundesweit bisher das einzig umgesetzte Projekt dieser Art und besteht bereits seit 2013.

Projektbegründung für Bürgerwaldgenossenschaften:

“Gestützt durch die Forderungen aus dem „Zukunftsvertrag NRW“, der Zielvereinbarung zwischen MLV und WuH NRW Nr. 2.3.1 für 2023 und den Parallelen zur Ausgangssituation „Remscheid“ mit Konzentration im urbanen Raum (Großkalamität beginnend 2018) stellen sich das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sowie Wald und Holz NRW diesen Herausforderungen. WuH NRW erarbeitet dementsprechend Umsetzungskonzepte und begleitet mit Rat und Unterstützung deren Umsetzung."

Auf der Basis der oben zitierten Projektskizze ist das Team Gemeinschaftswaldgesetz aktuell in der Informations- und Abstimmungsphase zu möglichen Bürgerwaldgenossenschafts-Projekten in ganz NRW tätig.

Zahlreiche Initiativen und Informationsveranstaltungen, Workshops und Besprechungen in den Forstämtern mit starken Schäden durch die Kalamität und großen Verlusten an Einnahmemöglichkeiten in den Regionen mit hohem Privatwaldanteil und den Bewirtschaftungshemmnissen der Realteilung wurden von uns eingebracht.

Bisher haben verschiedene Informationsveranstaltungen mit konkreter Projektidee unter Einbindung von möglichen Stakeholdern – Waldbauernverband – Forstbetriebsgemeinschaften – Banken – Bürger mit Investitionswillen und Forstkolleginnen und -kollegen mit dem Ziel der Teilhabe stattgefunden.

Zeitnah wollen wir auf der Internetseite www.wald.nrw/gwg in einem gesonderten Reiter "Bürgerwaldgenossenschaften" weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Wir kommen aber sehr gerne zu Ihnen und stellen einem interessierten Personenkreis die Idee, das Projekt und einen kleinen Auszug aus den denkbar möglichen Varianten vor.

Sprechen Sie uns an!

Unter unserer Funktionsadresse gwg@wald-und-holz.nrw.de erreichen Sie uns.

Autor: Johannes Jesch, Wald und Holz NRW

Kontakt

Wald und Holz NRW
Johannes Jesch
Kurt-Schumacher-Str. 50 b
59759  Arnsberg

Tel.: +49 251 91797 288
Mobil: +49 151 74302546
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