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Förderung für
den Waldbesitz

Forstlicher Wildschaden

Schützen Sie Ihre Waldinvestition

21.03.24Waldblatt

Wildschäden im Wald sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch zu erheblichen Schadenersatzansprüchen führen. Das Bundesjagdgesetz (§§ 29 ff.) und Landesgesetze regeln die Wildschadensersatzpflicht. Damit Sie Ihre Ersatzansprüche bestmöglich sichern können, ist es wichtig, die Kriterien und das Verfahren in Nordrhein-Westfalen im Überblick zu haben.

Bewertungskriterien wie der Mindestverbiss an Hauptbaumarten sind entscheidend. In der Regel werden nur Schäden an Hauptbaumarten entschädigt, wobei im Jagdpachtvertrag individuelle Regelungen getroffen werden können. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat hat einen Kriterienkatalog aufgestellt, nach dem in Nordrhein-Westfalen gearbeitet wird. Mindestens 20 % der Pflanzen müssen Verbiss aufweisen, um einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

Die Anmeldung von Wildschäden erfolgt halbjährlich bei der Gemeinde bis zum 1. Mai für Winterwildschäden und bis zum 1. Oktober für Sommerwildschäden. Forstsachverständige werden als Wildschadenschätzer bestellt, um die Schäden zu bewerten.

Die Vermeidung von Wildschäden sollte bei der Ausgestaltung der Jagdpachtverträge im Vordergrund stehen. Sprechen Sie uns an; wir beraten Sie gerne.

In diesen Zeiten, geprägt von Extremwetter und dem fortschreitenden Klimawandel, ist eine bewusste und gut informierte Waldbewirtschaftung von entscheidender Bedeutung. Die Verbissgutachten und die Auseinandersetzung mit forstlichem Wildschaden sind unverzichtbare Instrumente auf diesem Weg.

Forstleute und Waldbesitzende teilen die Leidenschaft und das Interesse an einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zum Erhalt unserer wertvollen Wälder.

Verbissgutachten: Der Schlüssel zur nachhaltigen Verjüngung unserer Wälder

Wir alle sind Zeugen der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf unsere Wälder. Die Wiederbewaldung bildet die Grundlage für die nächste Generation unserer Wälder. Sie wird unter sich ändernden klimatischen Bedingungen heranwachsen. Daher ist es von großer Bedeutung, den Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung zu verstehen und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, sodass die Verjüngung so vielfältig wie möglich ist. Die alle drei bis fünf Jahre durchgeführten Verbissgutachten des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen bieten Ihnen einen fundierten Einblick in die aktuelle Verbisssituation in den Jagdbezirken und damit in Ihren Wald.

Diese Gutachten sind nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern dienen auch als Schlüssel zur regionalen Abstimmung. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für forstfachliche Stellungnahmen und konkrete Handlungsempfehlungen bei Gefährdung des waldbaulichen Betriebsziels. Mit diesen Informationen können Sie gemeinsam mit Jagdausübungsberechtigten, Hegegemeinschaften und anderen Interessengruppen Weichen für eine erfolgreiche Wildtierbewirtschaftung stellen. Auch für Ihre PEFC-Zertifizierung sind angepasste Wildbestände notwendig und werden im PEFC-Audit geprüft.

Ich ermutige Sie, die Ergebnisse zu nutzen und sich über die Möglichkeiten zur Prävention und Schadensregulierung zu informieren und mit Ihren Jagdausübungsberechtigen in den Dialog darüber zu treten. Unsere Wälder sind ein kostbares Erbe, und gemeinsam können wir dafür sorgen, dass diese auch baumartenreich für kommende Generationen erhalten bleiben.

Autor: Jakob Frysch, Ansprechpartner für Verbissgutachten im Regionalforstamt Ruhrgebiet

Kontakt

Wald und Holz NRW
Jakob Frysch
Brößweg 40
45897  Gelsenkirchen

Tel.: +49 209 94773 118
Mobil: +49 171 5872483
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