IPPC Standard ISPM-15
Betriebsregistrierung
Hier finden Sie alle Unterlagen zur Registrierung, Neueinweisung resp. Eignungsprüfung für Betriebe, welche sich als IPPC Betriebe neu registrieren lassen wollen. Weiterhin stehen Checklisten zur Durchführung von Betriebsprüfungen bei bereits registrierten IPPC Betrieben, eine
Gebührenzusammenstellung und wichtige Rechtsgrundlagen zum Downloaden für Sie bereit.
1. Rechtsgrundlagen und Informationen zum IPPC - ISPM 15
ISPM-15-Vorschrift zur Regelung für Holzverpackungsmaterial International
Leitlinie zur Anwendung des IPPC Standards ISPM 15
Info zu IPPC-Stempel - Variationen
Nicht nur Betriebe, welche Schnittholz ISPM-15 konform hitzebehandeln, bzw. ausschließlich mit diesem Schnittholz handeln, oder Verpackungsmittelhersteller welche Kisten, Paletten, Verschläge oder Stauholz ISPM-15 konform herstellen, müssen eine amtliche Registrierung besitzen, sondern ggf. auch Betriebe welche Paletten ausbessern und/oder aufarbeiten. So werden zum Beispiel seit 2010 EPAL-Paletten ISPM-15 konform produziert. Alle EPAL-Betriebe müssen also eine solche Registrierung besitzen.
Nachfolgend sind in 2 Übersichtstabellen die gesetzlichen Vorschriften dargestellt.
Wann benötigt ein Betrieb eine amtliche Registrierung?
Was ist bei der Palettenreparatur zu beachten?
2. Registrierung als IPPC - ISPM 15 Betrieb
Das Antragsfomular zur Registrierung Ihres Betriebes und Aktualisierung der Betriebsdaten:
Anlage Weitere Betriebsstätten
Nach der Antragsstellung erfolgt eine "Vor-Ort-Einweisung". Dabei wird folgende Checkliste verwendet:
Einweisungsdokumentation bei Neuregistrierungen
3. Checklisten für Betriebsprüfungen
Gemäß Verordnung (EU) 2016/2031 i.V.m Durchführungsverordnung (EU) 2019/66 sind alle registrierten Betriebe jährlich zu kontrollieren. Bei dieser vor Ort durchzuführenden Kontrolle werden die Inhalte der nachfolgenden Checklisten abgefragt.
Jährliche Betriebsprüfung - Verpackungsmittelhersteller und Händler
Gemäß §9 Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschV) sind alle registrierten Betriebe, die nach ISPM 15 Standard behandeltes Holz ausschließlich in Verkehr bringen (reine Händler),
2-jährlich zu kontrollieren.
Bei dieser vor Ort durchzuführenden Kontrolle, werden die Inhalte der nachfolgenden Checkliste abgefragt.
Betriebsprüfung reine Holzhändler
4. Genehmigungspflicht für Kennzeichnung von hölzernen Verpackungen vor der IPPC - ISPM 15 - Behandlung
Wenn die Kennzeichnung von hölzerner Verpackung bereits im Produktionsprozess, die Behandlung nach IPPC ISPM 15 aber erst im Anschluss erfolgt, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Antragsformular für diese Ausnahmegenehmigung
5. Rückgabe der Registrierungsnummer
Antrag auf Rückgabe der Registrierungsnummer
Ansprechpartner
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter: Tel. 02931 - 7866 - 456