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Förderung für
den Waldbesitz

Importe von Waren

mit Verpackung aus Holz

Bei mit Holz verpackten Importwaren gibt es drei Vorgehensweisen bei der Beantragung einer 
pflanzengesundheitlichen Beschau. - Stand: 01.02.2024

1. Europaweit geltendes Sonderverfahren

Das "Sonderverfahren" betrifft Importsendungen mit Verpackungsholz (VPH) aus China, Belarus und Indien für näher bestimmte Waren und gilt bis zum 31.12.2026.

Weitere Erklärungen dazu finden Sie hier.

2. Normalverfahren / Risikowarenliste

Mit den VERORDNUNGEN (EU) 2017/625 und 2019/2125 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, risikobasiert besondere amtliche Kontrollen bei Verpackungsmaterial aus Holz durchzuführen. Beim "Normalverfahren" handelt es sich somit um KN-Codes die auf Grund von vorangegangen Beanstandungen von Holzverpackungen zur Beschau angemeldet werden müssen. Diese KN-Codes sind in der nationalen Risikowarenliste aufgeführt.

Wie Untersuchungen belegen, liegt bei bestimmten niedrigpreisigen Warengruppen ein größeres Risiko der Verschleppung von Schadorganismen in den häufig minderwertigen Holzverpackungen vor.

Für Importfirmen solcher Risikowaren i.V.m Holzverpackungen bestehen verschiedene gesetzliche Pflichten. Infoblatt Importkontrollen von Risikowaren 

Sie sind u.a. verpflichtet, Sendungen von Risikowaren unverzüglich beim zuständigen Pflanzenschutzdienst anzumelden. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Die Anmeldung der hier genannten Sendungen erfolgt im Programm TRACES an deutschen Grenzkontrollstellen.

Die Beschau kann an der Grenzkontrollstelle oder im Transfer an einer genehmigten Kontrollstelle stattfinden.

Den Antrag zur Genehmigung finden Sie hier.

Hier finden Sie die Checkliste mit den Anforderungen.

3. Nachkontrollen und Kontrollen von nicht anmeldepflichtigen Sendungen

Da nicht alle anmeldepflichtigen Sendungen an den EU-Grenzkontrollstellen physisch beschaut werden können, sieht die EU-Verordnung 2017/625 vor, dass die zuständigen Pflanzengesundheitsdienste, Nachkontrollen durchführen. 

Grundsätzlich gilt, dass bei der Einfuhr in die EU alles Verpackungsmaterial aus Holz, mit einer Vollholzstärke ab 6mm, dem weltweit gültigen Standard ISPM 15 unterliegen. Dies bedeutet, dass dieses Verpackungsmaterial aus Holz entrindet ist und einer Behandlung unterzogen wurde. Das Verfahren wird, in Form einer Markierung auf dem Holz, bestätigt.

Auch nicht anmeldepflichtige Sendungen in Holz verpackt, unterliegen somit den EU- Einfuhrbestimmungen, um eine Einschleppung von Schädlingen zu verhindern. Daher ist es auch hier erforderlich, Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die o.g. Bestimmungen eingehalten werden.

Bitte unterstützen Sie Wald und Holz NRW, zum Schutz unserer Wälder und Erholungsgebiete, bei der Durchführung dieser Kontrollen.

4. Online Portal für Ihren Antrag auf eine Importbeschau

NEU: 2-Faktor Authentifizierung in TRACES NT
Ab sofort ist eine 2-Faktor Authentifizierung erforderlich, um TRACES NT weiterhin nutzen zu können. Bitte richten Sie diese zusätzliche Sicherheitskomponente daher baldmöglichst in Ihrem EU-Login-Profil ein.
Die Anleitung finden Sie hier

Eine "pflanzengesundheitliche Importkontrolle" ist über das EU-Internetportal "TRACES" zu beantragen. Die Handhabung von "TRACES" können Sie in einer Info nachlesen, welche in der rechten Spalte zum Download bereitsteht. Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link.


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