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Förderung für
den Waldbesitz

Regelung für intensive Verpackungsholzkontrollen

für bestimmte Warenimporte aus China, Belarus und Indien

Diese Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 31.12.2026 

Die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2021/127 durchgeführten Pflanzengesundheitskontrollen haben ergeben, dass das Verpackungsmaterial aus Holz, das für die Beförderung bestimmter Waren mit Ursprung in Belarus, Indien und China verwendet wird, nicht immer den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/2031 entspricht. Die von den Mitgliedstaaten festgestellten Verstöße zeigen, dass ein erhöhtes Risiko der Einschleppung lebender Schädlinge mit dem Verpackungsmaterial aus Holz besteht, das für die Beförderung bestimmter Waren aus diesen drei Ursprungsländern verwendet wird und dass diese Waren weiterhin besonderen Kontrollen unterzogen werden sollten. Die EU hat deshalb mit der Durchführungsverordnung 2024/288 die o.g. Durchführungsverordnung ersetzt und festgelegt, dass bestimmte Waren nach wie vor intensiv untersucht werden müssen.

Die aktuelle Durchführungsverordnung 2024/288 inklusive der Liste mit den 10 KN-Codes finden Sie hier. 

 

Die Untersuchungen können entweder an der Grenzkontrollstelle (z.B.: Antwerpen, Rotterdam, Hamburg, Bremerhaven) oder im Landesinneren an einer genehmigten Kontrollstelle erfolgen. 

 

Was muss der Importeur beachten, wenn die Kontrollen am Bestimmungsort durchgeführt werden?

Der Bestimmungsort muss genehmigt/registriert sein und im Anmeldeportal TRACES als Controlpoint (CP) hinterlegt sein.

Wie läuft das amtliche Registrierungsverfahren ab?

1. Beantragung der Genehmigung / Registrierung oder der Registrierungserweiterung und der Zulassung des Bestimmungsortes bei der zuständigen Behörde. In Nordrhein-Westfalen ist dies der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Hier finden Sie das Antragsformular

2. Amtliche Kontrolle vor Ort, ob die Fläche für eine Bestimmungsortkontrolle geeignet ist.

Hier finden Sie die Checkliste mit den Anforderungen

3. Ggf. Erstellen eines amtlichen Registrierungsbescheides mit Bedingungen und Auflagen

Hier finden Sie die Kontakte der anderen Bundesländer

Wie ist die pflanzengesundheitliche Beschau zu beantragen?

NEU: 2-Faktor Authentifizierung in TRACES NT
Ab sofort ist eine 2-Faktor Authentifizierung erforderlich, um TRACES NT weiterhin nutzen zu können. Bitte richten Sie diese zusätzliche Sicherheitskomponente daher baldmöglichst in Ihrem EU-Login-Profil ein.
Die Anleitung finden Siehier

Eine "pflanzengesundheitliche Importkontrolle" ist über das EU-Internetportal TRACES zu beantragen. Nach der erforderlichen Login-Registrierung in diesem Programm können Sie Ihren Antrag an der EU-Grenzkontrollstelle richten.

TRACES-Anleitung Registrierung eines Unternehmers

TRACES-Anleitung Erstellung eines GGED (Pflanzengesundheitseingangsdokument)

TRACES_Anleitung_Holzverpackung

TRACES-Anleitung Feld 'I.31 GGED

Sie benötigen Hilfe ?

Bei Fragen zu TRACES oder zu den Antragsunterlagen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Tel: 02931-7866-456


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