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Förderung für
den Waldbesitz

Weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Waldschäden

Initiative im Bundesrat erfolgreich

02.12.20Pressemitteilung

Ministerin Heinen-Esser: Bund jetzt gefordert, diesen weiteren Beitrag zur akuten Schadensbewältigung rasch umzusetzen. Derweil sollten Waldbesitzer die zusätzlichen Fördermittel des Bundes abrufen

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Der Einschlag von gesunden Fichten soll nach dem Willen des Bundesrates beschränkt werden. Damit unterstützen die Länder eine Initiative Nordrhein-Westfalens zur Aktivierung des sogenannten Forstschäden-Ausgleichsgesetzes. „Dies wäre ein weiterer wichtiger Beitrag zur akuten Schadensbewältigung. Durch die Beschränkung des Einschlags von gesunden Fichten entstehen zusätzliche Kapazitäten, um den Absatz geschädigter Bäume zu stärken. Zugleich sind damit Erleichterungen bei der Einkommenssteuer verbunden. Jetzt ist der Bund gefordert, das Votum der Länderkammer rasch umzusetzen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen“, kommentierte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Die Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes und damit eine Beschränkung des Einschlags auf 85 Prozent, wie der Bundesratsbeschluss es vorsieht, wäre eine wichtige zusätzliche Unterstützung von Bund und Ländern für die Waldbäuerinnen und Waldbauern in der aktuell prekären Lage. Wie das Umweltministerium vergangene Woche im Zuge der Vorstellung des Waldzustandsberichtes erläutert hat, steht die Schadensbewältigung weiterhin im Fokus der aktuellen Forstförderung.

Wie groß der Bedarf ist, zeigt sich auch darin, dass die 36 Millionen Euro, die in Nordrhein-Westfalen alleine in diesem Jahr als Fördermittel im Rahmen der Extremwetter-Richtlinie zur Verfügung stehen, bereits weitestgehend ausgeschöpft sind. Insgesamt wurden Anträge von rund58 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der Extremwetter-Richtlinie gestellt. Bewilligt wurden bis Anfang dieser Woche rund 39 Millionen Euro, davon ein Teil im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 3.375 Anträge gestellt und rund 22 Millionen Euro ausgezahlt (Stand: 24.11.).

„Durch zahlreiche Vereinfachungen im Förderverfahren haben wir es erreicht, dass derzeit in der Extremwetter-Förderung wöchentlich über drei Millionen Euro ausgezahlt werden können. Parallel dazu prüfen wir derzeit, ob weitere Mittel im Zuge von Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden können. Klar ist aber schon jetzt: 2021 werden neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“, sagte Heinen-Esser.

Erfreulicherweise habe der Bund in der vergangenen Woche zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. Am 20. November ist eine entsprechende Förderrichtlinie des Bundes in Kraft getreten. Aus einem 700 Millionen Euro-Förderprogramm werden 500 Millionen Euro in eine nachhaltige Waldbewirtschaftung fließen. „Von dieser neuen Nachhaltigkeitsprämie des Bundes sollten jetzt alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möglichst zeitnah Gebrauch machen“, appelliert Heinen-Esser an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Interessierte können unter www.bundeswaldpraemie.de online einen Antrag stellen. Es handelt es sich hier um eine einmalige Zahlung einer „Nachhaltigkeitsprämie“.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich weiterhin für eine bundessweite Baumprämie ein, mit der die Ökosystemleistungen des Waldes als Klimaschützer und CO2-Speicher, aber auch als Hort von Tieren und Pflanzen stärker als bisher honoriert werden sollen. Sie wäre ein nachhaltiges und wirksames Instrument, um die Zukunft des Waldes zu gestalten und die Waldbäuerinnen und Waldbauern für die Leistungen ihrer Wälder dauerhaft zu entlohnen.

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