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Förderung für
den Waldbesitz

Vorbereitungsdienst für den gehobenen Forstdienst

Anwärterzeit

In der Laufbahn des gehobenen Forstdienstes bildet Wald und Holz NRW derzeit jährlich im Rahmen einer einjährigen internen Qualifikation 20 forstliche Bachelor-Absolventen als Forstinspektoranwärter-/innen in 14 Regionalforstämtern aus.

Die praxisnahe Laufbahnprüfung für den gehobenen Forstdienst wird jährlich Ende September an wechselnden Standorten in NRW durchgeführt, und beinhaltet drei Klausuren, eine Waldprüfung mit acht Stationen sowie eine mündliche Prüfung in fünf Prüfungsgebieten. Ab Einstellungsjahrgang 2014 wird der Einstellungstermin für die Forstinspektoranwärter-/innen auf den 01. Oktober vorgezogen und es ist geplant, den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Forstdienst von bisher 12 auf 18 Monate zu verlängern.

Die von Wald und Holz NRW angebotenen Vorbereitungsdienste mit anschließender Laufbahnprüfung haben eine bundesweite Anerkennung für die Laufbahnen des gehobenen bzw. höheren Forstdienstes.

Weitere Informationen und Bewerbung

Die Ausbildung dauert 12 Monate und die Einstellung erfolgt zum 1. Oktober eines jeden Jahres.
Der Antrag / die Bewerbung auf Einstellung ist spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin (31. Juli jeden Jahres) zu richten an:

Wald und Holz NRW
Fachbereich I
Sachgebiet Aus- und Fortbildung
Albrecht-Thaer-Str. 34
48147 Münster

Dem Antrag sind unter Angabe des ständigen Wohnsitzes (Postanschrift) folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zielgerichtetes Anschreiben, ggf. zusätzlich ein Motivationsschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis (Kopie) Führerschein Klasse B
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Zeugnis) oder der Fachhochschulreife
  • Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung des Studienganges Forstwirtschaft (Dipl. Forstwirt FH bzw. Bachelor-Abschlussnote einer forstlichen Fakultät, Universität oder FH)
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines nach dem Bundesjagdgesetz (oder Kopie des gültigen Jagdscheines)
  • (Nachweis über die Ableistung des forstlichen Praktikums)*
  • Nachweis über etwaige berufliche Tätigkeiten und erworbene zusätzliche Qualifikationenn (Sachkundenachweise Pflanzenschutz, Ausbilder/-innenschein/ BAP-Schein, Fischereischein, Waldpädagogisches Zertifikat etc. pp.)

* bei Studium mit integriertem Praktikum: Angabe in welchem Betrieb das Praktikum abgeleistet wurde, ggf. Praktikumszeugnis

Infos zu den Vorbereitungsdiensten in den Laufbahnen des gehobenen und höheren Forstdienstes bei Wald und Holz NRW

Wie soll die Bewerbung eingereicht werden?

Bewerben Sie sich gerne mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen über das Online-Bewerbungsportal des Landes NRW BVplus.

Der oben genannte Link ist jährlich vom 01. Januar bis zum 31. März aktiv.

Wird ein Motivationsschreiben benötigt?

Ja, ein Motivationsschreiben ist erwünscht! Wenn kein Motivationsschreiben beiliegt, muss im Anschreiben die Motivation ausführlich begründet sein. Nutzen Sie Ihr Motivationsschreiben auch gerne dazu Ihre prioritären Wunschforstämter für die Ausbildung zu benennen, soweit Sie Standortpräferenzen haben.

Ist eine Bewerbung mit einem vorläufigen Leistungsnachweis/Zeugnis möglich und kann das Bachelorzeugnis oder Masterzeugnis nachgereicht werden?

Ja, ist es. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem vorläufigen Zeugnis bis zur Bewerbungsfrist am 31.07. jeden Jahres (gehobener Forstdienst) bzw. 31.03. jeden Jahres (höherer Forstdienst) an Wald und Holz NRW. Ihre Abschlusszeugnisse und Prüfungsurkunden können Sie nach Erhalt nachreichen.

Sie kommen mit Ihrer Bewerbung allerdings erst in die Rankingliste aller Bewerber/-innen, wenn uns Ihre Bachelor-Urkunde und Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis bzw. die Master-Urkunde und das Master-Abschlusszeugnis vorliegt, da die Abschlussnote (und ggf. bei wiederkehrenden Bewerbungen eine Wartezeit) maßgeblich für die Vergabe der Ausbildungsstellen für Forstinspektoranwärter/-innen und Forstreferendar/-innen ist. Mit der Vergabe der Ausbildungsplätze beginnen wir am 01.08. (gehobener Forstdienst) bzw. 01.04. (höherer Forstdienst) direkt nach Bewerbungsschluss.

Für Ihre Ausbildungsstelle können Sie prioritär Wunschforstämter benennen.

Nach welchen Kriterien werden die jährlich verfügbaren Ausbildungsstellen für die forstlichen Vorbereitungsdienste (Forstinspektoranwärter/-innen-Stellen und Forstreferendariate) vergeben?

Gemäß §§ 3 und 4 des Forstdienstausbildungsgesetzes NRW (FDAG NRW) werden die verfügbaren Ausbildungsstellen nach den Kriterien Qualifikation und Wartezeit vergeben.

Die fristgerechten Bewerbungen werden dafür in eine Rankingliste (jährliche Bewerbungs-eingangsliste) aufgenommen. Im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. (ehemals gehobener Forstdienst) erfolgt das Ranking nach der Note des forstlichen Bachelor-Abschlusszeugnisses. Für die Platzvergabe der Forstreferendariate erfolgt das Ranking nach dem arithmetischen Mittelwert der Noten des forstlichen Bachelor- und Masterabschlusses.

Bei wiederkehrenden Bewerbungen wird ein jährlicher Wartezeitbonus von 0,20 auf die ursprüngliche Ranking-Note gewährt. Die wiederkehrenden Bewerbungen müssen schriftlich erfolgen. Im Rahmen der Frauenförderung werden Frauen bei gleicher Leistung und Befähigung (hier Gleichheit der o. g. Ranking-Noten) vorrangig eingestellt.

Bis zu welcher Note werden die Ausbildungsplätze vergeben?

Die zugelassenen Noten-Schnittwerte schwanken von Jahr zu Jahr, weshalb wir keine präzisen Notengrenze benennen können. Grundsätzlich gilt natürlich, je besser die Note, desto eher besteht die Chance direkt einen Platz im Vorbereitungsdienst für den gehobenen bzw. höheren Forstdienst beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit bei wiederkehrenden Bewerbungen einen jährlichen Wartezeitbonus von 0,2 auf die ursprüngliche Ranking-Note zu erhalten.

Kann ich mich im Anschluss an einen erfolgreichen forstwirtschaftlichen Masterabschluss, den ich nach meinem forstlichen Bachelorabschluss absolviert habe trotzdem noch auf eine FI-Anwärter/-innen-Stelle bewerben?
Oder bin ich mit dem Masterabschluss "überqualifiziert“?

Der forstliche Masterabschluss überqualifiziert Sie nicht für eine Bewerbung auf eine FI-Anwärter/-innen-Stelle! Mit der Kombination eines forstlichen Bachelor- und Masterabschlusses einer forstlichen Fakultät können Sie sich sowohl auf den Vorbereitungsdienst im ersten wie im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. im Forstdienst (ehemals gehobener und höherer Forstdienst) bewerben.

Für die Zulassung als Forstinspektoranwärter-/in wird dann nur Ihr forstlicher Bachelorabschluss für das Ranking herangezogen.

Können die forstlichen Vorbereitungsdienste für den gehobenen und höheren Forstdienst auch in Teilzeit (über einen verlängerten Zeitraum) abgeleistet / absolviert werden?

Nein. Teilzeitmodelle für die forstlichen Vorbereitungsdienste sind leider nicht möglich. Die forstlichen Vorbereitungsdienste werden – auch aus organisatorischen Gründen – nur in Vollzeit angeboten.

Quereinsteiger / Seiteneinsteiger / forstlicher Vorbereitungsdienst mit anderen Studiengängen?

Das Berufsbild Förster / Försterin erlaubt bei Wald und Holz NRW in beiden Laufbahnen (gehobener und höherer Forstdienst) keinerlei Seiten- oder Quereinsteiger anderer / verwandter oder fremder Disziplinen/Studiengänge!

Voraussetzung für die Zulassung zu einem forstlichen Vorbereitungsdienst ist der Abschluss eines forstlichen Bachelor- (und Master) Abschlusses zzgl. der weiteren in unserem Info-Flyer dargestellten Bewerbungsvoraussetzungen. So findet z. B. ein Absolvent eines Bachelorstudienganges Landschaftsökologie, Landwirtschaft oder BWL in Kombination mit einem forstlichen Masterabschluss keine Zulassung für ein Forstreferendariat. Auch über eine Ausbildung zum Forstwirt / Forstwirtin gelangen Sie nicht ohne ein forstliches Studium zum Beruf einer Försterin eines Försters.

Für die berufliche Tätigkeit als Förster/-in bei Wald und Holz NRW sowie in den kommunalen Forstbetrieben in Nordrhein-Westfalen wird zusätzlich gemäß Landesforstgesetz ein forstlicher Vorbereitungsdienst mit Laubahnprüfung und einer damit erworbenen, sogenannten Laufbahnbefähigung für das erste bzw. zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. im Forstdienst (ehemal. gehobener bzw. höherer Forstdienst) verlangt. Dahinter stecken neben den Bestimmungen im Landesforstgesetz auch noch entsprechende Laufbahnverordnungen des Landes NRW, die die forstfachliche Qualifikation regeln.

Kann der Jagdscheinkurs und die Jägerprüfung parallel zum laufenden forstlichen Vorbereitungsdienst, also während der FI-Anwärterzeit oder des Forstreferendariats absolviert werden?

Nein, den Jagdschein benötigen Sie als Eingangs- / Bewerbungsvoraussetzung für den forstlichen Vorbereitungsdienst. Die Möglichkeit den Jagdschein parallel zum Vorbereitungsdienst zu erwerben besteht nicht. Informationen zum Erwerb des Jagdscheins erhalten Sie bei Ihrer Landes- / Kreisjägerschaft des Landesjagdverbandes (LJV) Ihres Bundeslandes, sowie über eine der zahlreich vorhandenen Jagdschulen. Normalerweise erwerben die Forststudenten den Jagdschein kostengünstig während des Bachelor-Studienganges im Rahmen des Forststudiums, oder bereits vor dem Forststudium mit privater Initiative.

Wird für die Anwärter-Einstellung eine Ableistung des Praktikums in einem klassischen Forstverwaltungs-Betrieb bevorzugt bzw. wird ein Praktikum in einem Nationalpark benachteiligend berücksichtigt?

Natürlich ist es vorrangig sinnvoll, das studienintegrierte Praktikum in einem Betrieb / Forstamt mit „Multifunktionaler Forstwirtschaft“ abzuleisten, der / das auch Ausbildungsbetrieb für FI-Anwärter/-innen, Forstreferendar/-innen und Forstwirte ist.

Das Nationalparkforstamt Eifel ist ein „Exot“ und bildet weder Forstwirte noch FI-Anwärter/-innen oder Forstreferendar/-innen aus! Während der Vorbereitungsdienste verbringen die FI-Anwärter/-innen und Forstreferendar/-innen allerdings einige Seminartage zum Thema Naturschutz und Forstpolitik im Nationalparkforstamt Eifel.

Wie ist der Ablauf für die Vergabe der Ausbildungsforstämter?

Mit Ihrer Bewerbung können Sie gerne Wünsche bezüglich des Ausbildungsforstamtes äußern.

Die Zuweisung der Forstreferendar/-innen und Forstinspektoranwärter/-innen auf die Ausbildungsforstämter erfolgt nach Bewerbungsschluss und Abschluss der Ausbildungsplatzvergabe in Absprache mit den Bewerber/-innen und den Ausbildungsforstämtern.

Wie ist der Ablauf für die Revierzuordnung der entsprechenden Forstämter?

Mit der Zuweisung der Regionalforstämter durch die Ausbildungsleitung erfolgt die anschließende Revierzuordnung auf die Ausbildungs-Forstbetriebsbezirke nach Verfügbarkeiten, bzw. wird Fallweise individuell durch die Prozessverantwortlichen für die Ausbildung in den entsprechenden Regionalforstämtern entschieden.

Werden Vorstellungsgespräche geführt?

Für das Einstellungsverfahren der Vorbereitungsdienste gehobener und höherer Forstdienst werden auf Grundlage der Vorgaben / Einstellungskonditionen des Forstdienstausbildungsgesetzes (FDAG NRW) und der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (VAPgeh/höh FD NRW) keine Personalauswahlverfahren durchgeführt. Für den Vorbereitungsdienst im gehobenen Forstdienst können auf Wunsch mit den zugelassenen Bewerber/-innen Informationsgespräche im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geführt werden. Für das Forstreferendariat wird mit allen zugelassenen Bewerber/-innen vor der Einstellung ein Informationsgespräch mit der Ausbildungsleitung geführt.

Werden die Kosten für die Forstdiensttauglichkeitsuntersuchung erstattet?

Die Forstdiensttauglichkeitsuntersuchung bei CarePartner Gesundheitsmanagement GmbH ist Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst bei Wald und Holz NRW und durch eine entsprechende Untersuchung durchzuführen.

Die Untersuchung der zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber wird vor dem Einstellungstermin bei Wald und Holz NRW durchgeführt. Dazu erhalten die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber eine gesonderte Einladung.

Führt die Rot/Grün-Blindheit zum Ausschluss der Forstdiensttauglichkeit?

Wer anlässlich dem vorgenommen Sehtest im Rahmen der Untersuchung der Forstdiensttauglichkeit den sogenannten „Zahlentest“ beim Farbensehen / Rot-Grün-Blindheit nicht besteht, ist grundsätzlich nicht forstdiensttauglich.

Begründung:
In den Bereichen des Forst- und Jagdbetriebes kann eine ausgeprägte Rot-Grünblindheit zu folgenden Gefährdungen führen:

a) Jagdbetrieb: Das Blut (Jägersprache „Schweiß“) angeschossenen und angefahrenen Wildes auf grünem Untergrund (Gras, Farn u.a. Pflanzen) wird nicht gesehen / erkannt. Dadurch werden erfolgreiche Nachsuchen auf verletztes Wild erschwert bzw. erst gar nicht veranlasst. Diverse Praxisbeispiele dafür liegen vor.
b) Bei Waldinventurverfahren (LWI, BWI, Waldschadensinventuren etc.) können rot-grün-Kontraste z.B. bei der Luftbildauswertung nicht wahrgenommen und ausgewertet werden.
c) Erhöhte Verkehrsgefährdung aufgrund mangelnder Wahrnehmung von Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampel) bei der KFZ-Führung.

Rot-Grünschwächen können sehr unterschiedliche Ausprägungen haben.
Betroffene können häufig die beiden Farben klar unterscheiden, lediglich die Farbwahrnehmung unterscheidet sich von Farbtüchtigen. Wird bei der Prüfung des Farbsehens eine Rot- und/ oder Grünschwäche festgestellt, so hat sich der Bewerber / die Bewerberin einer augenärztlichen Zusatzuntersuchung zur Feststellung des Anomaliequotienten zu unterziehen. Eine Forstdiensttauglichkeit liegt vor bei:

  • Rotschwäche mit einem Anomaliequotienten unter 0,7,
  • Grünschwäche mit einem Anomaliequotienten über 4,0.

Bei Grenzfällen sollte eine Arbeitserprobung mit kritischen Fallbeispielen durchgeführt werden.

 

Ist der forstliche Vorbereitungsdienst mit dem Führen eines (Jagd-)Hundes vereinbar?

Ein forstlicher Vorbereitungsdienst bei Wald und Holz NRW ist mit einem Jagdhund grundsätzlich möglich. Es funktioniert aber nur!! dann, wenn der Hund im Bedarfsfall immer „near by“ also z. B. in der Familie ortsnah zum eigenen Wohnort / Einsatzort untergebracht werden kann:

Die forstlichen Vorbereitungsdienste beinhalten mehrere Verwaltungslehrgänge, Workshops und Seminartage sowie die schriftlichen, praktischen und mündlichen Laufbahnprüfungen, bei denen Hunde nicht zugelassen sind bzw. mitgenommen werden können! Dazu kommt noch die zweimonatige internationale Reisezeit im Forstreferendariat.

Fazit: Ist die Familie oder der Ort einer möglichen Hundeunterbringung weiter entfernt oder sogar in einem ganz anderen Bundesland, wird es schwierig und im Zweifelsfall auch teuer (Hundepension!).

Tipp: Bei Überlegungen zur Neuanschaffung eines Jagdhundes diese besser nach dem Vorbereitungsdienst planen.

Hat man geringere Chancen eine Revierleiterstelle zu finden, wenn man in dem Regionalforstamt bereits ein Praktikum absolviert hat? Ist es möglich im Ausbildungsforstamt des Vorbereitungsdienstes als Revierleiter/-in übernommen zu werden?

Grundsätzlich wird sowohl eine standörtliche als auch eine funktionale Flexibilität bezüglich des Einsatzes in allen drei Geschäftsfeldern (Staatswald, Dienstleistung und Hoheit) seitens der Forstassessor/-innen und FI-Anwärter/-innen mit Laufbahnprüfung in der Anschlussverwendung erwartet.

Im Falle einer vorweg gehenden Forstwirtausbildung bei Wald und Holz NRW erfolgt grundsätzlich kein Einsatz als Forstinspektoranwärter/-in oder Forstreferendar/-in in dem Regionalforstamt, in dem die Forstwirtausbildung abgeleistet wurde.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für ein studienintegriertes Praktikum – dieses kann gerne auch in einem privaten oder kommunalen Forstbetrieb absolviert werden.

Wie gestalten sich die Übernahmemöglichkeiten nach der Ausbildung?

Für eine Anschlussverwendung wird Ihr Interesse bezüglich Geschäftsfeld, Tätigkeitsfeld, familiäre Verhältnisse und Standort im Rahmen der verfügbaren Stellenmöglichkeiten berücksichtigt. In der Regel bietet Wald und Holz den erfolgreichen Prüfungsabsolvent-/innen nach der Laufbahnprüfung mit mindestens Note befriedigend (8 Punkte oder besser) einen zeitlich befristeten Anschlussvertrag im Angestelltenverhältnis an, an den sich dann bei Bewährung zeitnah ein Verbeamtungsangebot anschließt.

Ansprechpersonen

Wald und Holz NRW
Mark Mevissen
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 106
Mobil: +49 171 5870093
Fax: +49 251 91797 100
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Wald und Holz NRW
Sophie Dohrmann
Kurt-Schumacher-Str. 50 b
59759  Arnsberg

Tel.: +49 251 91797 406
Mobil: +49 175 3630023
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