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Förderung für
den Waldbesitz

Motorsägenkurse

Privatpersonen, die  ihr  Brennholz  für  den  heimischen  Ofen  selbst  aus  dem  Wald  holen möchten, benötigen nicht nur die Zustimmung des Waldbesitzenden, sondern in den meisten Fällen auch einen Nachweis über die Teilnahme an einer Motorsägenschulung. Für den Selbsterwerb von Brennholz aus den Wäldern von Wald und Holz NRW ist dieser Nachweis Voraussetzung.

 

Da die so genannten Freizeitbrennholzselbstwerber einer sehr gefährlichen Arbeit nachgehen, aber weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen, hat sich Wald und Holz NRW entschieden mit dem "Leitfaden zur Freizeitselbstwerbung von Brennholz im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen" einen Mindeststandard für die Gestaltung der Motorsägenlehrgänge zu definieren. Dieser soll helfen die auf den Forstämtern sowie auch von Externen angebotenen Lehrgänge transparenter zu machen, über mögliche Gefahrenquellen zu informieren sowie Unfälle zu vermeiden.

Auf die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang kann im Einzelfall unter den folgenden Voraussetzungen verzichtet werden:

  • wenn bereits der Besuch eines Motorsägenlehrgangs, der die Mindestanforderungen des Leitfadens erfüllt, belegt werden kann.
  • wenn die/der Freizeitbrennholzselbstwerbende im betreffenden Forstbetriebsbezirk mehrjährig tätig, bekannt ist und sich bewährt hat.
  • wenn eine vergleichbare Qualifikation im Rahmen der beruflichen Ausbildung nachgewiesen werden kann (z.B. Ausbildung als Forstwirt/in).

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