Unterlagen für Zusammenschlüsse
Vorlagen zur Unterstützung in der internen Arbeit
Forstbetriebsgemeinschaften und Forstwirtschaftliche Vereinigungen sind Zusammenschlüsse auf privatrechtlicher Grundlage. Sie verfolgen das Ziel, die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ihre Mitglieder zu verbessern. Anders als bei Forstbetriebsgemeinschaften oder Forstwirtschaftlichen Vereinigungen handelt es sich bei den Waldgenossenschaften, hinsichtlich ihrer Rechtsform, um Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Satzungen der Zusammenschlüsse beinhalten u.a. Regeln und Vorgaben, wie diese Ziele erreicht werden können. Wald und Holz NRW stellt nachfolgend Mustersatzungen sowie Checklisten als Einstiegshilfen zu Verfügung.
Die Rechtsform der heutigen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ist entscheidend für die innere Organisation und die Rechte und Pflichten der Mitglieder, gleichzeitig aber auch für das Maß der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit, die steuerlichen Pflichten, die Haftungsverhältnisse und die Förderfähigkeit.
Forstbetriebsgemeinschaften oder Forstwirtschaftlichen Vereinigungen
Im Dritten Kapitel des Bundeswaldgesetzes werden neben den Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FBG, FBV u. FWV) auch die Anerkennung sowie die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine behandelt. Die Satzungen der oben aufgeführten Zusammenschlüsse müssen gemäß Bundeswaldgesetz einige Bestimmungen enthalten wie Aufgabe, Finanzierung der Aufgabe, Ordnungsmittel zur Durchsetzung der Aufgaben u.a. mehr. Die Vorlagen rechts dienen der Orientierung und Unterstützung in der verwaltungsmäßigen Vereinsarbeit.
Waldgenossenschaften n. Gemeinschaftswaldgesetz NRW
Bei den Walgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz NRW handelt es sich um eine Form forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse im Sinne des Landesforstgesetzes NRW. Ebenso wie bei anderen Formen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse besteht das Ziel der Waldgenossenschaften darin, Strukturschwächen innerhalb des Klein- und Kleinstprivatwaldes zu überwinden und somit die Einkommens- und Vermögenssituation der Waldbesitzer zu verbessern.
Anders als bei Forstbetriebsgemeinschaften oder Forstwirtschaftlichen Vereinigungen handelt es sich bei den Waldgenossenschaften, hinsichtlich ihrer Rechtsform, um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Aus diesem Grunde stehen sie unter der Aufsicht der Landesforstverwaltung. Als Aufsichtsbehörde sorgt Wald und Holz Nordrhein-Westfalen nicht nur für die notwendige Rechtskonformität bei der Aufgabenerfüllung, sondern bemüht sich auch stets um eine Unterstützung und Beratung der Waldgenossenschaften in allen Fragen ihrer alltäglichen Arbeit.
Die Satzung stellt die zentrale Handlungsgrundlage für alle Aktivitäten der Waldgenossenschaften dar. Diese muss nicht nur den einschlägigen Vorgaben des Gemeinschaftswaldgesetzes NRW genügen, sondern sollte auch Regelungen des Vereinsrechtes aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch berücksichtigen.
Um die Waldgenossenschaften bei der Erstellung/Änderung ihrer Satzung zu unterstützen, wird an dieser Stelle eine bewährte Mustersatzung angeboten, welche als Arbeitsvorlage genutzt werden kann. Zudem ist der Musterantrag für eine Satzungsänderung, zur Vorlage bei der zuständigen Stelle von Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, als Download beigefügt.