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Förderung für
den Waldbesitz

Zum Welttag des Artenschutzes

Schutz für den Springfrosch in NRW

27.02.25Pressemitteilung

Münster, 27.02.2025 – Der Frühling schickt seine ersten Vorboten und schon lockt es wie in jedem Jahr die ersten Kröten, Unken und Frösche aus ihren Lebensraumquartieren an Land hin zum Wasser: Die Saison der sogenannten „Krötenwanderung“ hat begonnen. Doch es sind nicht nur Kröten, die sich auf den Weg zu ihren Laichgewässern machen, um für Nachwuchs zu sorgen. Der Springfrosch (Rana dalmatina) beginnt schon früh mit seiner zum Teil sehr gefährlichen Wanderung. Denn bei ihrer Reise müssen die Tiere häufig menschengemachte Hindernisse wie Straßen und Wege überwinden. Zum Tag des Artenschutzes am 3. März erinnert Wald und Holz NRW daher daran, wie wichtig es ist, gerade die eher seltenen Tierarten zu schützen.

Die seltene Amphibienart der Springfrösche, die in NRW vorrangig in feuchten Laub- und Mischwäldern lebt, steht unter besonderem Schutz und ist ein Indikator für gesunde Ökosysteme. Allerdings ist der Springfrosch durch Lebensraumverlust, verlängerte Trockenperioden im Klimawandel und den Straßenverkehr bedroht. Deshalb setzt sich Wald und Holz NRW aktiv für den Erhalt des Springfroschs und anderer Amphibienarten ein.

Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt übernehmen
In NRW gibt es nur wenige bekannte – aber wichtige – Populationen dieser Amphibie. „Der Schutz des Springfrosches ist zugleich ein Schutz von naturnahen Waldlandschaften in NRW“, erklärt Klaus Striepen, Team Waldnaturschutz von Wald und Holz NRW. „Durch gezielte Maßnahmen, wie die Erhaltung von feuchten Senken und Tümpeln in Wäldern, die für seine Fortpflanzung entscheidend sind, können wir seine Lebensräume sichern, sie ausbauen und miteinander vernetzen. Das hilft auch anderen europaweit geschützten Arten, wie dem Kammmolch und der Geburtshelferkröte," so Striepen. Nachgewiesen ist der deutschlandweit eher seltene Frosch mit den außergewöhnlichen Sprungfähigkeiten in der Niederrheinischen Bucht um Bonn und Köln, sowie in der Rur- und der Mechernicher Voreifel. Mit einem einzigen Satz kann er bis zu zwei Meter weit und 75 cm hochspringen. Zum Ablegen seiner Nachkommen in Form von Laich sucht er ein eher nahegelegenes, möglichst fischfreies Gewässer auf. Er wandert dabei meistens etwa ein bis zwei Kilometer weit. Offenbar bleibt er gerne seiner Heimat treu. Weil er unter anderem in Nordrhein-Westfalen heimisch, aber europaweit eher selten ist, soll die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) seinen Schutz sicherstellen.

Welttag Tag des Artenschutzes
Im Jahr 2013 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 3. März zum „Welttag des Artenschutzes“ auszurufen und jährlich unter ein Motto zu stellen. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Finanzierung des Artenschutzes: In Menschen und Planeten investieren“. Denn der Erhalt der biologischen Vielfalt sichert die natürlichen Lebensgrundlagen. Die Vereinten Nationen möchten so auf den Verlust der Artenvielfalt aufmerksam machen, den Schutz gefährdeter Arten fördern, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen betonen, sowie Bildungs- und Aufklärungskampagnen unterstützen.

Dank des Förderprogramms LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement) der Europäischen Union konnte in NRW unter anderem für den Schutz des Springfroschs schon viel erreicht werden. Beispielsweise sind in den Villewäldern zwischen Köln und Bonn 77 neue Waldgewässer entstanden, die die Lebensbedingungen für seltene Amphibienarten, wie den Springfrosch, verbessern. Die Vereinten Nationen rufen mit ihrem Motto in diesem Jahr dazu auf, nach innovativen Finanzierungsmöglichkeiten zur aktiven Förderung und Sicherung der Ökosysteme zu suchen.

Die europäische FFH-Richtlinie schützt die Artenvielfalt
Ein wichtiger Bestandteil des Schutzes des Springfroschs und vieler weiterer Arten ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie wurde 1992 beschlossen, um natürliche Lebensräume sowie gefährdete Tier- und Pflanzenarten in Europa zu schützen. In diesem Rahmen wurden Schutzgebiete ausgewiesen, die den Erhalt und die Wiederherstellung wertvoller Ökosysteme sicherstellen sollen. Auch der Springfrosch profitiert von dieser Richtlinie. Er gehört zu den Arten im Anhang IV der Richtline und ist damit flächendeckend streng geschützt.

Weitere Informationen zu Naturschutzprojekten bei Wald und Holz NRW: Naturschutzprojekte – LIFE | Wald & Holz

Kontakt

Wald und Holz NRW
Nicole Fiegler
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 217
Mobil: +49 151 44255881
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