Waldbrandgefahr steigt
Erhöhte Aufmerksamkeit ist geboten
Erhöhter Gefahrenindex im Frühjahr nicht ungewöhnlich
Münster, 20.03.2025 – Ausbleibende Niederschläge, steigende Temperaturen und viel trockenes Laub auf dem Boden: Aktuell steigt die Waldbrandgefahr in NRW, wenngleich die Experten insgesamt noch entspannt auf die Lage schauen. Lokal kann dennoch die Gefahrenstufe 4 erreicht werden. Regeln, zur Vermeidung von Waldbränden, sollten jetzt unbedingt berücksichtigt werden. Seit dem 1. März gilt ohnehin das generelle Rauchverbot in Wäldern.
Dem Wald zuliebe: Regeln beachten
Eine erhöhte Waldbrandgefahr im Frühjahr ist nichts Ungewöhnliches. Trockene Winde aus ost/südost, die ersten längeren Perioden mit warmem und trocknem Wetter und viel trockenes Material auf dem Waldboden führen auch aktuell dazu, dass die Lage gut beobachtet werden muss. Insbesondere, da nicht immer jedem bewusst ist, dass die Gefahr auch im Frühling – und nicht erst im Sommer – schon steigen kann. „Eine Waldbrandgefahr der Stufe 3 verlangt nach einem kühlen Kopf“, erklärt Waldbrandexperte Hartwig Dolgner von Wald und Holz NRW. Bei der dritten Stufe wird laut Waldbrandgefahrenindex von einer mittleren Gefahr ausgegangen, ab Stufe 4 ist eine hohe Gefahr erreicht. Lokal kann die Gefahrenstufe stark variieren und auch höher ausfallen. Aus früheren Bränden abgeleitete Regeln, mit denen sich das Risiko eines Waldbrandes drastisch reduzieren lässt sind, sollten daher nun unbedingt beachtet werden.
Zur Vermeidung von Waldbränden, gelten folgende Regeln:
- Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald, außer an explizit gekennzeichneten Grillplätzen, gesetzlich verboten.
- Rettungswege wie Waldwege und Waldzufahrten müssen frei bleiben.
- Kraftfahrzeug dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden. Vom heißen Auspuff geht Brandgefahr aus, wenn sich vertrocknetes Pflanzenmaterial oder Laub darunter befindet.
- Keine Zigaretten in die Landschaft werfen – glimmende Kippen lösen immer wieder Waldbrände aus!
- Im Wald gilt vom 01. März bis zum 31. Oktober das gesetzliche Rauchverbot.
Brandgefahr geht auch von Fahrzeugen im Wald aus
Dass von offenem Feuer und Rauchen im Wald eine Gefahr für Brände ausgeht ist naheliegend. Über Waldbrandgefahr die von parkenden Fahrzeugen ausgeht, besteht häufig noch großes Unwissen. Doch zum Schutz vor Waldbränden gehört auch, dass keine Fahrzeuge unerlaubt im Wald bewegt oder geparkt werden. Auch an Ackerrandstreifen sollte jeder daran denken, dass der heiße Auspuff auf trockenem Gras, Laub oder abgestorbenen Ästen leicht ein Feuer entfachen kann. „Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollte daher auf die Vegetation achten und sein Fahrzeug am besten auf ausgewiesenen Parkplätzen außerhalb von Wald und Feld parken“, erklärt Dolgner, Wald und Holz NRW. Das Erreichen der höchsten Risikostufe erwartet der Experte für den Hochsommer. Eine Orientierung über die aktuelle Gefahrenlage bietet der Deutsche Wetterdienst mit seinem 5-stufigen Waldbrandgefahrenindex. Vor Ort kann die Gefahrenlage jedoch deutlich höher sein, als es diese statistischen Berechnungen voraussagen können.
Waldbrände sofort der Feuerwehr melden
Wer Rauchgeruch wahrnimmt oder gar Flammen im Wald erkennt, sollte nicht zögern und sofort die 112 anrufen. Eigene Löschversuche sollten nur bei kleinsten Entstehungsbränden unternommen werden. Ist das Feuer erst einmal richtig entfacht, sind Löschversuche oft wenig hilfreich. Stattdessen sollten alle den Gefahrenort zügig verlassen und einen Notruf absetzen. Auch Ortsfremde sollten dann versuchen, der Feuerwehr ihren Standort so genau wie möglich zu beschreiben. „Beschreibungen wie: Ich habe auf dem Wanderparkplatz xy geparkt und bin dann rechts in den Wald abgebogen und dem Spazierweg gefolgt, können für die Einsatzkräfte bereits sehr hilfreich sein“, so Hartwig Dolgner von Wald und Holz NRW. Zudem sei es wichtig, wirklich die 112 anzurufen. „Wird der Förster bei einem Waldbrand angerufen, kann der auch nichts anderes machen, als die Feuerwehr zu alarmieren“, so der Experte weiter.