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Förderung für
den Waldbesitz

Neuer Kommentar zum Landesforstgesetz NRW

10.07.20Pressemitteilung

Der neue Kommentar zum Landesforstgesetz wird in den nächsten Wochen erscheinen. Das Forstrecht beschränkt sich nicht auf eine einzelne Rechtsquelle, es ist vielmehr ein Querschnittsrecht aus verschiedenen Rechtsbereichen auf Bundes- und Landesebene.

Neben den Regelungen des Bundeswaldgesetzes enthält in Nordrhein-Westfalen das Landesforstgesetz die wichtigsten Regelungen zu den Bestimmungen hinsichtlich des Waldes. Neben Regelungen zum Betreten des Waldes enthält das Landesforstgesetz u.a. Bestimmungen zur Förderung der Forstwirtschaft, zum öffentlichen und privaten Waldbesitz und zur Erhaltung und Vermehrung des Waldbestandes.

Die Kommentierung legt einen Schwerpunkt auf die Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte, insbesondere auf denen des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Der Anhang enthält weitere relevante Texte für diese Rechtsmaterie.

Der Kommentar versteht sich als Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis. Er richtet sich an Gerichte und Behörden ebenso wie an Waldbesitzer, Planungsträger, forstliche Praktiker, Rechtsanwälte sowie alle, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Forstrechts in Nordrhein-Westfalen vertraut machen möchten.

https://www.kommunalpraxis.de/laender/nordrhein-westfalen/landesforstgesetz-nordrhein-westfalen

Ansprechperson:

Wald und Holz NRW
Yuri Kranz
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 149
Mobil: +49 171 5870034
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