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Förderung für
den Waldbesitz

MULNV prüft Änderungsbedarf zur Kahlhiebsbestimmung

Vom 04.12.2020 bis 20.12.2020

15.01.21Pressemitteilung

Wald und Holz NRW begrüßt die Prüfungen des MULNV eines etwaigen Änderungsbedarfes der Kahlhiebsbestimmung im Landesforstgesetz zur Vorbeugung unter anderem von Buchenkahlschlägen.

Wie schon früher erörtert, hatte das Regionalforstamt gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde versucht, die Buchenkahlschläge mit der folgenden Fichtenaufforstung zu verhindern. Weder war es gelungen, den Waldeigentümer durch Beratung umzustimmen, noch boten die forstrechtlichen Vorgaben Nordrhein-Westfalens die Möglichkeit, gegen die Buchenfällungen einzuschreiten. Diese Einschätzung hat nach wie vor Bestand, auch wenn heute die damals im Forstamt handelnden Personen nicht mehr im Amt sind.

Wenn Naturschutzgesetze des Bundes nun Handlungsmöglichkeiten eröffnen, den vom Regionalforstamt kritisierten Zustand am Hohen Knochen zu beenden, dann ist dies eine willkommene Unterstützung, den im Waldbaukonzept NRW beschriebenen Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern voranzubringen.


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