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Förderung für
den Waldbesitz

Leitfaden für Waldgenossenschaften erschienen

Gründung, Zusammenlegung und Auflösung

22.08.24Pressemitteilung

Wald und Holz NRW hat einen „Leitfaden für die Gründung, Zusammenlegung und Auflösung von Waldgenossenschaften nach GemWaldG NRW“ für alle Waldinteressierten in NRW verfasst.

Nordrhein-Westfalen kann mit seinem Gemeinschaftswaldgesetz auf ein bundesweit einmaliges Regelwerk für Genossenschaften im Wald schauen.  Nach diesem Regelwerk bewirtschaften derzeit 260 Waldgenossenschaften etwa 4,6 % der Waldfläche dieses Bundeslandes. Über 18.000 Personen besitzen ideelle Anteile an solchen Genossenschaften.  Manche Genossenschaft hat historische Wurzeln und hat als Erfolgsmodell mehrere Jahrhunderte und Notsituationen überlebt. Veraltert ist das Modell hingegen keineswegs - im Gegenteil - entpuppt sich solidarisches Handeln doch gerade unter den heutigen Herausforderungen als eine überlegenswerte Alternative.

Mit dem Leitfaden liegt nun eine gut lesbare Broschüre zum besseren Verständnis des juristisch abgefassten Gesetzestextes vor. Die vom Team GWG des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen geschaffene Handreichung ist eine Fundgrube für alle an diesem „Spezialthema“ Interessierte.

Der Leitfaden ist ohne großen Aufwand über den Link www.wald.nrw/gwg unter dem Reiter „Formulare und Downloads“ einzusehen und kann heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Waldgenossenschaften.

Kontakt

Hermann Fröhlingsdorf

Tel.: +49 251 91797-259
Mobil: +49 171 587 2622
Email: senden

Weitere Informationen

Gemeinschaftswald


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