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Förderung für
den Waldbesitz

Jährliche Verbissaufnahme landesweit in vollem Gange

26.03.24Pressemitteilung

Welchen Einfluss hat der Wildbestand auf das Nachwachsen der heimischen Wälder?

Derzeit werden in Nordrhein-Westfalens Wäldern landesweit Verbissaufnahmen durchgeführt, so auch in den 18 Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Ostwestfalen-Lippe. Dabei stellt forstliches Fachpersonal fest, ob sich junge Forstpflanzen gut entwickeln können. Sind die Winterknospen abgefressen oder ist die Rinde beschädigt (beides durch Wildtiere wie Rehe oder Damwild; Verbiss auch durch Hasen), wird dies dokumentiert. Ein übermäßiger Verbiss an jungen Waldbäumen kann das Nachwachsen heimischer Wälder erschweren und gefährden.

Die Ergebnisse der Verbissaufnahmen werden im Herbst jeden Jahres den mit der Jagd befassten Personen mitgeteilt und können auch als Verhandlungsgrundlage für den Abschluss künftiger Jagdpachtverträge dienen.

In den vergangenen Jahren sind durch Dürre, Stürme und Borkenkäfer große Teile des heimischen Waldes zu sogenannten Kahlflächen geworden. Auf diesen Flächen gilt es, zügig artenreiche, klimaangepasste Mischwälder neu zu begründen oder die vorhandene Naturverjüngung zu übernehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es angepasste Wildbestände in den Wäldern. Mit dem Verbissgutachten wird festgestellt, ob und inwieweit die waldbaulichen Zielsetzungen durch den Einfluss des Wildes gefährdet sind. Neben einer Gefährdungseinstufung enthält so ein Gutachten auch Handlungsempfehlungen zur Bewirtschaftung der Wildbestände im forstlichen Kontext.

Die Erstellung von Verbissgutachten ist eine gesetzliche Aufgabe für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, verankert im Landesjagdgesetz NRW und wird bereits seit 2018 durchgeführt. Alle drei bis fünf Jahre soll für jeden Jagdbezirk Nordrhein-Westfalens, der eine gewisse Mindestbewaldung aufweist, ein Verbissgutachten erstellt werden.

Hintergrundinformationen zu Verbissaufnahme in NRW

Kontakt

Wald und Holz NRW
Annette Uhr
Bleichstraße 8
32423  Minden

Tel.: +49 571 83786 18
Mobil: +49 171 5873522
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