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Förderung für
den Waldbesitz

Information zur direkten Förderung

Wald und Holz NRW hat alle Anträge auf direkte Förderung geprüft

31.08.22Pressemitteilung

Seit fast drei Jahren arbeiten Zusammenschlüsse Nordrhein-Westfalens in der direkten Förderung. Nicht alle Zusammenschlüsse stellten sofort von der indirekten auf die direkte Förderung um. Viele warteten aufgrund der Verlängerung der Entgeldordnung bis die indirekte Förderung 2021 endgültig ausgelaufen war. Sie stellten ihren Antrag erst zum Ende des Jahres, was zu einem Stau in der Antragsbearbeitung führte.

Inzwischen prüfte oder bewilligte Wald und Holz NRW alle vorliegenden Anträge. Alle Zusammenschlüsse konnten davon unabhängig bereits im Januar 2022 mit der Beförsterung beginnen, weil allen der förderunschädliche Maßnahmenbeginn genehmigt worden war. Sofern Zuwendungsbescheide ausstehen, sind die betroffenen Zusammenschlüsse darüber informiert, welche förderrelevanten Unterlagen fehlen. Werden diese Unterlagen nachgereicht, können auch die ausstehenden Bescheide verschickt werden.

Abgerufen werden die Fördergelder über Verwendungs- und Tätigkeitsnachweise. Auffällig ist, dass erst gut die Hälfte der Zusammenschlüsse Verwendungsnachweise einreichen. Daher empfiehlt es sich zeitnah mit dem Mittelabruf zu beginnen. Fordern Sie die Gelder des gesamten Jahres erst im Dezember an, kann Ihnen eine Auszahlung zum Jahresende nicht zugesichert werden. Denn viele Verwendungsnachweise lassen sich leider nicht ohne weitere Rückfragen prüfen und abrechnen. Dies führt zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, die Förderakten müssen für jeden Verwendungsnachweises mehrfach in die Hände genommen werden. In Folge dessen können wir bis dato nur Abschläge auszahlen und die Jahresabrechnung 2021 verzögerte sich. Um das Abrechnungsverfahren zu beschleunigen erhalten die Zusammenschlüsse inzwischen eine Frist von vier Wochen. Liegen die angeforderten Nachweise bis dahin nicht vor, wird nach Aktenlage entschieden, was im Zweifel zur Ablehnung einzelner beantragter Dienstleistungsstunden führen kann.

Vielfach mangelt es an gültigen 'de-minimis'-Erklärungen, weil der Planungszeitraum der eingereichten Leistungskalkulationen abgelaufen ist. Ein Umstand der nicht nur bei der Abrechnng zu erhöhtem Aufwand führt, sondern auch beim Erstellen der 'de-minimis'-Bescheinigungen. Um auch hier für Entspannung zu sorgen ist es hilfreich die Leistungskalkulation des Dienstleisters nicht nur für ein Jahr, sondern bis zum Ende der Vertragslaufzeit auszustellen. In den meisten Fällen dürfte das keine Nachteile hinsichtlich des Schwellenwertes von 200.000 EUR nach sich ziehen.

Parallel versuchen wir das Verfahren weiter zu vereinfachen. So können ab sofort Ortsangaben auf Grundlage der Forstbetriebskarte (Betrieb, Abteilung, Unterabteilung, Bestandeseinheit) den Katasterangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück) gleichgesetzt verwendet werden. Dies gilt sowohl für die Mitgliederlisten als auch für die Dokumentation der Leistung im Tätigkeitsnachweis. Die Möglichkeit für weitere Erleichterungern wird derzeit geprüft.

Nach nun drei Jahren Erfahrung mit der direkten Förderung ist festzustellen: Wir sind noch nicht am Ziel, aber gemeinsam auf einem guten Weg.

 

Kontakt

Wald und Holz NRW
Heiko Schürmann
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 420
Fax: +49 251 91797 100
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