Illegaler Müll im Wald: Umweltschaden mit teuren Folgen
Auch Grünschnitt richtet große Schäden im Wald an
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:
Die Gartensaison ist in vollem Gange – und das bedeutet für Hobbygärtnerinnen und -gärtner jede Menge Arbeit mit der Gartenschere. Allerdings darf Grünschnitt nicht auf Waldparkplätzen oder direkt im Wald entsorgt werden. Denn wer meint, Grünschnitt als organisches Material kann im Wald keine großen Schäden anrichten, irrt. Die Entsorgung von Grünschnitt im Wald hat weitreichende, negative Folgen für Pflanzen, Böden und Tiere. Daher sagt Ministerin Silke Gorißen: „Laden Sie keinen Müll im Wald ab – auch keine Gartenabfälle! Durch weggeworfene Gartenabfälle können sich Zierpflanzen in Wäldern verbreiten, die nicht heimisch sind und die bestehende Flora stören.“
Nach wie vor wird neben weggeworfenen Gartenpflanzen auch Sperrmüll oder Elektroschrott im Wald immer wieder illegal entsorgt. Die Ministerin dazu: „Abgeladener Müll schadet dem Wald massiv: Wildtiere verfangen sich in Schnüren, verletzen sich an Drähten und scharfen Kanten oder verzehren Verpackungsreste – das alles sind tödliche Gefahren für sie. Es können auch Giftstoffe aus weggeworfenen Batterien oder Elektroschrott austreten und in den Waldboden und das Grundwasser gelangen. Wir alle profitieren vom Wald etwa bei schattigen Waldspaziergängen im Sommer und er leistet Wichtiges: als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Klimaschützer! Behandeln wir den Wald, so wie er es verdient – mit Respekt und Umsicht!“
Nicht-heimische Gartenpflanzen können Wald gefährden
Durch achtlos entsorgte Gartenabfälle im Wald besteht die Gefahr, dass zum Beispiel Zierpflanzen als sogenannte „Neophyten“ sich oft schnell im Wald ausdehnen und die heimische Flora sogar verdrängen können. Im Extremfall führt dies zum Absterben heimischer Arten. Dies kann einen Artenverlust innerhalb des Ökosystems Wald bedeuten. Zu den Neophyten gehören unter anderem der Kirschlorbeer oder der Japanische Staudenknöterich. Besonders problematisch ist unter den Neophyten der Riesenbärenklau. Auch seine Ausbreitung kann durch Gartenabfälle in Wäldern erfolgen. Diese Pflanze verdrängt nicht nur die heimische Vegetation massiv, sondern sie stellt ernsthafte Gesundheitsgefahr für Waldbesucherinnen und -besucher dar. Der Riesenbärenklau ist giftig.
Gartenabfall im Wald zu entsorgen kann teuer werden
Die Entsorgung von Abfall im Wald kann teuer werden. Wer zum Beispiel Gartenabfälle im Wald ablagert, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze – etwa gegen Abfall-, Wasser-, Naturschutz- und Forstrecht. Nach Landessforstgesetz NRW kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zudem verursacht die Beseitigung der sich durch illegal entsorgte Gartenabfälle verbreitenden invasiven Pflanzenarten nicht nur einen hohen Aufwand, sondern führt auch zu erheblichen wirtschaftlichen Kosten für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und die öffentliche Hand. Nur unter hohem Zeit- und Kostenaufwand können die Neophyten, haben sie erstmal
Wurzeln geschlagen, wieder entfernt werden.
Was tun? Gartenabfälle gehören in die Biotonne!
Geringere Mengen Grünschnitt gehören in den Bioabfall. Alternativ kann
Grünschnitt auch im eigenen Garten fachgerecht kompostiert werden. Rasenschnitt eignet sich auch unkompostiert als Mulchschicht für Beete. Für größere Mengen Gartenabfälle bietet sich eine Entsorgung auf einer Deponie oder einem Wertstoffhof an. Die Kosten hierfür richten sich nach der Menge der Gartenabfälle. Informationen dazu erteilt die zuständige Kommune.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 38430.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843- 1022.