Skip to main content
Förderung für
den Waldbesitz

Grünschnitt/Abfälle gehören nicht in Wald oder Landschaft

Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist verboten

20.04.23Pressemitteilung

Die Osterfeuer sind verraucht! Diese Entsorgungsmöglichkeit für Grünschnitt steht jetzt bis zum nächsten Jahr erst mal nicht zur Verfügung. Aber die Rasenmähsaison geht doch gerade erst los!

Wohin also dann mit Rasenschnitt, Zweigen, Ästen und sonstigen Gartenabfällen?

Oft wird davon ausgegangen „Das ist doch organisches Material. Das zersetzt sich doch. Das kann ich doch einfach in den Wald werfen.“ Und so werden Gartenabfälle häufig an Waldparkplätzen/Waldrändern abgeladen, mitunter mitsamt den Plastik-Transportsäcken.

Ist das in Ordnung?

Nein. Wer Abfälle, wie z.B. Grünschnitt und Gartenabfälle im Wald fortwirft oder ablagert, handelt gemäß Landesforstgesetz ordnungswidrig! Es kann, laut Bußgeldkatalog Umwelt, ein Bußgeld von 30€ bis zu 25.000 € in besonders schweren Fällen verhängt werden. „Ein Ablagern von Abfällen jeglicher Art im Wald ist auch für die Grundeigentümer oder andere Leute verboten, selbst wenn der Waldbesitzende dieses ausdrücklich erlaubt hat“, so Ina Bormann, Fachgebietsleiterin im Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe. Hier kann sich auch der Eigentümer nicht über Verbote/Regelungen des Landesforstgesetzes hinwegsetzen.

Was passiert, wenn doch illegal Gartenabfälle im/am Wald abgelagert wurden?

Wird der Verursacher ermittelt, muss er seinen Abfall wieder aus dem Wald entfernen und ein Bußgeld wird verhängt. Ansonsten erfolgt das Einsammeln auf Kosten der Forstbehörde und die fachgerechte Entsorgung des Abfalls durch die Kommunen. Hier zahlt also der Steuerzahler!

Verbleibt der Gartenabfall in der Natur, ergeben sich vielfältige nachteilige Entwicklungen:

Dicke Schichten Gartenabfall, wie beispielsweise Grasschnitt, hemmen die natürliche Zersetzungsaktivität der Bodenorganismen, da diese schlecht mit Sauerstoff versorgt werden. Es kommt zu Fäulnis, verlangsamter Zersetzung und infolgedessen dem Anwachsen der Bodenauflage. Da der Zugang zum Mineralboden unter der Streuauflage entscheidend für das Wurzelwachstum und damit dem Gedeihen der Pflanzen ist, kommt es in der Folge zum Verlust bestimmter Arten oder zumindest zu verminderter Vitalität.

Nicht selten verbreiten sich durch die Gartenabfälle Zierpflanzen, die in unseren Wäldern die heimischen Pflanzen verdrängen. Es kommt zu Florenverfälschung und dem Verdrängen oder Absterben heimischer Arten. Mittlerweile weit verbreitete „Neophyten“ sind das Drüsige (oder Indische) Springkraut sowie die Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau). Diese wieder aus der Natur zu entfernen ist mit hohem, jahrelangem Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Was ist also besser zu tun:

Wer sich optisch nicht daran stört und gerne die Nährstoffe im eigenen Garten behält, der kompostiert seinen Grünschnitt und verteilt den Kompost später auf seinem eigenen Grund. Rasenschnitt eignet sich auch unkompostiert als Mulchschicht/Frostschutz für Beete im Winter. Aufgeschichtete Strauch- und Blätterhaufen dienen häufig Tieren im Winter als Unterschlupf.

Geringere Mengen Grünschnitt können über die Biotonne entsorgt werden.

Für größere Mengen bietet sich eine Entsorgung auf einer Deponie oder einem Wertstoffhof an. Die Kosten hierfür richten sich nach Umfang/Menge der Lieferung. Eine Kofferraumladung ist meist für weniger als 10 Euro abzugeben und mancherorts ist sogar eine Staubsaugernutzung für den Innenraum nach Ablieferung vor Ort inbegriffen.

Es ist doch für alle viel schöner, einen frisch grünenden Wald ohne Müll zu genießen!

Ansprechperson

Wald und Holz NRW
Annette Uhr
Bleichstraße 8
32423  Minden

Tel.: +49 571 83786 18
Mobil: +49 171 5873522
vCard: laden

» Seite drucken