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Förderung für
den Waldbesitz

Einschlag gesunder Fichten soll beschränkt werden

Ministerin Heinen-Esser: Regelung schafft zusätzliche Kapazitäten und stärkt den Absatz von Schadholz.

26.03.21Pressemitteilung

Der Bundesrat hat beschlossen, den Einschlag von gesunden Fichten zu beschränken. Auf Basis des sogenannten Forstschäden-Ausgleichsgesetzes  ist der Einschlag von gesunden Fichten von Oktober 2020 bis September 2021 auf 85 % des mehrjährigen Mittels beschränkt. Als Referenzzeitraum für den Normaleinschlag sind die Jahre 2013 bis 2017 vorgesehen. Die Initiative geht auf einen Antrag Nordrhein-Westfalens zurück.

 

 

Umweltministerin Heinen-Esser: „Die Verordnung ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Schadensbewältigung. Durch die Beschränkung des Einschlags entstehen zusätzliche Kapazitäten für das Fällen geschädigter Bäume. Zugleich kann der Absatz von Schadholz gestärkt werden. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können für den Verkauf von Schadhölzern ermäßigte Sätze bei der Einkommenssteuer geltend machen.“

Durch die extremen Waldschäden und teils massive Verwerfungen auf dem Holzmarkt stehen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer unter großem Druck. Ministerin Heinen-Esser: "Wir haben bereits die Förderung landesseitig erheblich aufgestockt, Sondermittel bereitgestellt und Fachkonzepte entwickelt, um die Situation in den Wäldern zu verbessern.  Mit unserer Initiative konnten wir zusätzlich den bisher vom Bund nicht aufgegriffenen Mechanismus für die Unterstützung der Waldwirtschaft aktivieren."

Die Bundesratsinitiative geht zurück auf die im Herbst 2019 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verabschiedete "Schmallenberger Erklärung". Darin hatte die Landesregierung unter anderem zugesagt, sich auf Bundesebene für die Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes einzusetzen. Als weitere Fördermaßnahme setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene weiterhin für die „Baumprämie“ ein, damit die Klimaschutzleistungen sowie die Ökosystemleistungen der Wälder gesellschaftlich angemessen honoriert werden.

Betrug die forstliche Förderung in NRW 2018 noch gut 4 Millionen Euro, hat sich diese im Jahr 2020 auf über 57 Millionen Euro (davon 40,4 Millionen Euro für die Extremwetter-Förderung) vervielfacht. Im Jahr 2021 ist eine weitere Aufstockung der Fördermittel für den Waldbesitz auf über 75 Millionen Euro vorgesehen.

 


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